FDP fordert Klarheit beim Kanal-TÜV im Wasserschutzgebiet

Zur Sicherung der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung können durch die Bezirksregierungen auf gesetzlicher Grundlagen Wasserschutzgebiete umfassend mit unterschiedlicher Schutzintensität festgesetzt werden.

Die FDP-Ratsfraktion fragt sich nun, ob die für Wasserschutzgebiete vorgeschriebene Dichtheitsprüfung nur für solche Abwasserleitungen gelten, die im tatsächlichen Bereich einer Wassergewinnungsanlage liegen, so Heinz-Josef Thiel, stv. Fraktionsvorsitzender.

Bis heute gibt es keine Landes-Rechtsverordnung zur sog. Dichtheitsprüfung, die den betroffenen privaten Hauseigentümern, insbesondere für den Gladbecker Stadtteil Zweckel, Planungssicherheit gibt.

Thiel hegt weiter die berechtigte Sorge, dass die Landesregierung eine Rechtsverordnung ohne weitergehende Beteiligung von Landtag, Verbänden und betroffenen privaten Hauseigentümern erstellt. Zudem ist weiter unklar, welche Ausnahmen von einer starren Prüfpflicht innerhalb von Wasserschutzgebieten in eine Rechtsverordnung aufgenommen werden sollen.

Thiel erinnert – wie die Presse bereits berichtete – an die sog. „Lex-Becker“ des Grünen-Landtagsabgeordneten. In seinem Wahlkreis im Rhein-Sieg-Kreis wurde die Dichtheitsprüfung in einem Wasserschutzgebiet auf seine Initiative in Abstimmung mit dem Umweltministerium als nicht erforderlich abgeschafft.

Thiel fragt sich, was noch aus Düsseldorf befürchtet werden muss, bevor endlich Klarheit beim Kanal-TÜV, nicht nur in Wasserschutzgebieten, herrscht.

Autor:

Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck

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