Verwaltung droht dem Eigentümer erneut mit rechtlichen Schritten
"Erlenkrug" bereitet der Stadt Gladbeck weiter Kopfzerbrechen
Die Stadt Gladbeck begrüßt ausdrücklich das Zwischenfazit zum „Modellvorhaben Problemimmobilien“, das von der nordrhein-westfälischen Bauministerin Ina Scharrenbach vor wenigen Tagen dem Düsseldorfer Landtag vorgelegt wurde. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der von der Stadt Gladbeck gemeinsam mit dem Investor angestrebte Lösungsansatz für die Schwechater Straße 38. Bestandteil des Schriftsatzes ist.
„Der Ansatz des Modellprojekts zum Ankauf von Immobilien greift aber nicht bei der anderen, noch verbliebenen Problemimmobilie in unserer Stadt,“ muss Wirtschaftsförderer Peter Breßer-Barnebeck zugeben. Damit meint Breßer-Barnebeck in erster Linie den ehemaligen "Erlenkrug". Bekanntlich gibt es betreffs der Schrottimmobilie an der Kreuzung Buersche-/Erlenstraße schon seit ganz vielen Jahren riesige Probleme.
Mit dem Ankauf von Immobilien komme man beim "Erlenkrug" nicht weiter, bedauert Breßer-Barnebeck. "Anders als in den anderen Städten, wo schon 50 Immobilien angekauft werden konnten, ist der jetzige Eigentümer bekanntlich nicht bereit den Erlenkrug zu verkaufen. Die ihm erteilten Baugenehmigungen hat er ebenfalls nicht genutzt. Deshalb gammelt das Gebäude weiter vor sich hin und hat durch einen Großbrand sogar zu einer weiteren erheblichen Belästigung der Nachbarschaft geführt,“ ärgert sich Gladbecks Wirtschaftsförderer.
„Der Erlenkrug ist auch insofern untypisch, als hier nicht, wie in vielen Problemimmobilien in anderen Städten, Mieter aus Rumänien oder Bulgarien systematisch ausgebeutet werden. Hier steht eine Immobilie einfach seit Jahren ungenutzt leer,“ führt Breßer-Barnebeck weiter aus.
Da ein Ankauf, wie in anderen Städten häufig praktiziert, aufgrund der Verweigerungshaltung der Eigentümer nicht möglich ist, will die Stadt am Erlenkrug nun einen anderen Weg gehen. „Wir haben die Eigentümer schriftlich darüber informiert, dass wir beabsichtigen, sie zur Instandsetzung ihres Gebäudes zu zwingen," erklärt Planungsamtsleiter Karsten Fuchte das weitere Prozedere. „Dazu können die Eigentümer jetzt noch Stellung nehmen. Falls dies nicht passiert, werden wir Anfang 2020 die Instandsetzung der Immobilie anordnen und gleichzeitig für den Fall, dass die Eigentümer sich weigern, ein Zwangsgeld androhen!“
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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