Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Quelle: HArtz IV.info

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ab 01. Juli 2013

09. April 2013
Jetzt kommentieren! »

PfändungAm gestrigen Montag wurden im Bundesgesetzblatt die neuen Pfändungsfreigrenzen, die ab 01. Juli 2013 für Arbeitseinkommen gelten, verkündet. Letztmalig wurden die Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2011 erhöht, so dass nach nunmehr zwei Jahren die nächste Erhöhung kommt. Dabei orientieren sich die Grenzen an der Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum. Da sich der Grundfreibetrag um 1,57 Prozent erhöht hat, ist eine Anpassung notwendig. Mit dem Pfändungsschutz soll sichergestellt werden, dass der Schuldner bei einer Pfändung sein Existenzminimum sicherstellt und seinen gesetzlichen Unterhaltspflichten nachkommen kann.

Entwicklung der Pfändungsfreigrenzen (monatlich)
für bis 30.06.2013 ab 01.07.2013
Alleinstehende 1.028,89 € 1.045,04 €
zusätzlich für einen Unterhaltsgläubiger 387,22 € 393,30 €
zusätzlich für zweiten bis fünften Unterhaltsgläubiger 215,73 € 219,12 €
höchster Grundpfändungsbetrag 2.279,03 € € 2.314,82 €

Bei höherem Arbeitseinkommen erhöhen sich die Pfändungsgrenzen.

Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen hat auch Auswirkungen auf das Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto), da sich natürlich auch diese Beträge automatisch ab Sommer dieses Jahres erhöhen. Bereits im Jahr 2011 hat die Agentur für Arbeit für Hartz IV Empfänger, die eine Kontopfändung befürchten, das P-Konto empfohlen, da dies nun der einzige Schutz ist, Sozialleistungen vor einer Kontopfändung zu schützen.

Quelle: Hartz IV.info

Diese Meldung gilt lediglich als Information und hat mit unserer persönlichen Beratung im Rolf Krane Zentrum Gladbeck Friedenstr.16 nichts zu tun.Sie gilt lediglich der Information interessierter Bürger.

Autor:

Rene' Potratz aus Gladbeck

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.