Entwicklung beim Bau der A 52
Bürgermeister Roland teilt "erfreuliche Entwicklung beim Bau der A 52" mit
Der Gladbecker Bürgermeister hat am 26. Februar den Rat der Stadt Gladbeck über die Entwicklung beim geplanten Umbau der B 224 zur A 52 auf Gladbecker Stadtgebiet informiert.
"Der Landesbetrieb Straßen.NRW ist gestern durch Erlass des Landesverkehrsministeriums beauftragt worden, auf der Grundlage der geschlossenen Vereinbarung mit der Planung des Ausbaus der B 224 zur A 52 zwischen der A 2 und der Stadtgrenze Gelsenkirchen zu beginnen!" schreibt Roland in einem ausführlichen Brief an die Ratsmitglieder.
An den bisherigen Vorlauf erinnert er mit folgenden Ausführungen:
"Sie (die Ratsmitglieder - Anmerkung der Redaktion) hatten mich beauftragt, die inhaltlich endabgestimmte 'Vereinbarung zum geplanten Neubau der A 52 im Zuge der B 224 auf Gladbecker Stadtgebiet' abzuschließen.
Da ein kurzfristiger Termin zwischen Stadt, Land und Bund nicht zu organisieren war, habe ich am 23. Dezember 2015 die Vereinbarung unterzeichnet und sie Herrn Landesverkehrsminister Michael Groschek übersandt. Dieser hat die Vereinbarung am 12. Januar 2016 ebenfalls unterschrieben und an das Bundesverkehrsministerium weitergeleitet.
Zwischenzeitlich hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, MdB auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Sabine Leidig zu der Vereinbarung festgestellt:
`Entsprechend der Zusagen in den zurückliegenden Gesprächen mit der Stadt Gladbeck und dem Land Nordrhein-Westfalen ist das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur jedoch damit einverstanden, dass die konkrete Projektplanung durchgeführt wird, wobei die in der Vereinbarung niedergelegten Eckpunkte zugrunde gelegt werden sollen, soweit diese - wie in der Vereinbarung festgelegt - mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar sind.´
Sie erinnern sich, dass der Rechtsvorbehalt auch in dem Ihnen von mir vorgelegten Vereinbarungstext enthalten war. Dort heißt es: `Die Vereinbarung ist rechtlich verbindlich, soweit dies mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Insbesondere sind sich die Vertragspartner darüber im Klaren, dass die vorliegende Vereinbarung die zwingenden rechtlichen Vorgaben eines Planfeststellungsverfahrens gemäß §17 FStrG nicht außer Kraft setzen kann.´
Eine Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur ist daher offensichtlich entbehrlich.
Ich verweise auch dazu auf das Schreiben von Herrn Ferlemann: Er weist ausdrücklich darauf hin, dass `Verwaltungsvereinbarungen für den Bund die jeweils zuständige Auftragsverwaltung schließt, im vorliegenden Fall die Straßenbauverwaltung des Landes NordrheinWestfalen.´ Dies ist bekanntlich geschehen.
Über weitere Entwicklungen werde ich Sie auf dem Laufenden halten."
Autor:Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck |
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