Eingeschränkte Freiheiten

Jetzt ist es also amtlich: Die bisher scheinbar grenzenlosen Freiheiten, die die Gladbecker Autofahrer hatten, wurden mit Wirkung des 1. Januar 2012 deutlich eingeschränkt: Seit Jahresbeginn gehört auch unsere Stadt zur „Umweltzone Ruhrgebiet“.

Na ja, nicht ganz, aber fast: An irgendeinem Schreibtisch wurde Gladbeck in zwei Teile aufgespalten, denn wer nördlich einer Linie Hege-/Sandstraße/Konrad-Adenauer-Allee wohnt, kann das (Autofahrer)Leben noch in vollen Zügen genießen, wogegen südlich der genannten „Trennlinie“ die Menschen in der „Umweltzone“ gefangen sind. Dort dürfen nur noch Autos fahren, die zumindest die rote Feinstaubplakette tragen.

Doch das ist eigentlich nur der Anfang, denn ab dem Jahr 2013 ist die „Umweltzone“ auch für rote Plaketten tabu und ab dem 1. Juli 2014 dürfen in den ausgewiesenen Bereichen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette unterwegs sein.

Aber was macht man nicht alles für den Umweltschutz? Während mitten durch die „Umweltzone“ die B 224 führt, auf der Tag für Tag zehntausende Fahrzeuge - ob mit oder ohne Plakette und egal welcher Farbe - unterwegs sind.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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