Grundsteuer und Datenerfassung
Eine Zumutung auch für Gladbecker Bürgerinnen und Bürger

Ab 2025 soll in Deutschland eine neue Grundsteuer gelten. Dafür müssen Eigentümerinnen und Eigentümer zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 ein Grundsteuererklärung abgeben.

Bürger werden verpflichtet, die Arbeit der Verwaltung zu machen, indem sie der Verwaltung digital Daten übermitteln, die der Verwaltung bereits analog übermittelt wurden und dort auch vorliegen sollten.

Das Programm „Mein Elster“ kollabierte bereits nach Freischaltung im Juli wegen Überlastung. Das Scholz-Modell wurde von vielen Experten als Bürokratiemonster gebrandmarkt.

Die liberale Oppositionsfraktion im NRW-Landtag hat deshalb am 23.08.2022 eine Kleine Anfrage 359 (Drucksache 18/660) an die Landesregierung gestellt. Die Beantwortung dieser Fragen sind auch für Gladbecker Eigentümerinnen und Eigentümer von großem Interesse.

1. Was wird von der Landesregierung getan, damit das Portal „Mein Elster“ und die Umsetzung durch die öffentliche Verwaltung künftig störungsfrei funktioniert?

2. Wieso war die Finanzverwaltung nicht in der Lage, die frühzeitige Digitalisierung zur Erhebung der erforderlichen Eckdaten für die Ausgestaltung der neuen Grundsteuer zu gewährleisten?

3. Wird es ausgeschlossen, dass die im Rahmen der Feststellungserklärung für die Grundsteuer flächendeckend erhobenen individuellen Immobiliendaten für andere Zwecke weiterverwendet werden?

Autor:

Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck

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