Eine legale und clevere Trickserei

An der Feldhauser Straße in Zweckel soll ein Lebensmittelmarkt gebaut werden. Das ist gut, denn die Nahversorgung im Gladbecker Norden ist in den letzten Jahr schlichtweg „mies“ geworden. Doch gegen den Neubau regt sich Protest. Vor allen Nachbarn haben Angst vor diversen Beeinträchtigungen.

Und wenn man die aktuellen Baupläne studiert, kommt auch der neutrale Betrachter ins Grübeln. So beträgt die Gesamtverkaufsfläche des Marktes eigentlich 825 Quadratmeter, liegt also über der ominösen 800 Quadratmeter-Grenze mit ihren vielen Auflagen. Doch flugs wird die Fläche um 50 auf 775 Quadratmeter reduziert, indem der integrierte Back-Shop als eigenständiges Einzelhandelsgeschäft eingestuft wird.

Eine durchaus legale und zweifelsohne clevere Trickserei.

Wie sieht es aber wohl aus, wenn die Laube im privaten Hausgarten um 3 Quadratmeter zu groß ausfällt und das von der Stadt bemängelt wird? Reicht dann der Hinweis, dass die 3 Quadratmeter der Toilette geschuldet sind, die daher als eigenständiger Raum zu bewerten ist?

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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