Verwaltungsgerichts-Urteil gegen Gladbecks Bürgermeister Roland
Eine herbe Niederlage

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Ein Kommentar

Es ist eine schwere Niederlage für Ulrich Roland, aber gleichzeitig wird die Demokratie in ihren Grundfesten gestärkt: Gladbecks Bürgermeister hätte dem Linke-Ratsherren Kruse in einer Ratssitzung nicht das Wort entziehen dürfen. Trotz vorheriger Mahnungen in Richtung Kruse.

So jedenfalls hat das Verwaltungsgericht vor wenigen Tagen entschieden. Und sein Urteil natürlich auch begründet.

Selbstverständlich feiern nun viele der politischen Gegner des SPD-Bürgermeisters das Gerichtsurteil wie einen Wahlsieg. Und bei einigen Statements ist auch eine ganz gehörige Portion Schadenfreude im Spiel.Im Rathaus wird indes aber darüber nachgedacht, ob man gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen soll.

Die Frage "Warum?" sei allerdings erlaubt. Denn in einem Verwaltungsgericht sind ja keine Laienrichter am Werk, sondern Richter, die nach geltenden Rechtsvorlagen urteilen.

Irgendwie kann der neutrale Beobachter den Eindruck einer Trotzreaktion aus dem Rathaus gewinnen. So, als hätte man einem kleinen Kind im Buddelkasten die Sandschüppe weggenommen.

Und Steuergelder würde ein Einspruch gegen das Urteil auch noch kosten...

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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2 Kommentare

Jürgen Fehst aus Gladbeck
am 10.09.2019 um 13:25

Das Verwaltungsgericht hat doch ein klares Urteil gespsprochen. Bürgermeister Roland sollte statt zu überlegen gegen dieses Urteil  Einspruch einzulegen lieber für sich die Konsquenz ziehen und als Bürgermeister sofort zurück treten und nicht bis zur nächsten Kommunalwahl 2020  damit warten.

Robert Giebler aus Gladbeck
am 10.09.2019 um 16:53

Der Bürgermeister hat schon verpasst, nach seinem Ausfall gegen die politische Gegnerin der CDU,als er der Dame von der CDU Straßenmädchen Manieren unterstellte, zurückzutreten !

Dazu die Lügen beim Ratsbürgerentscheid, bei Ablehnung der Bürger gibt es mit Ihm keine A 52  auf Gladbecker Stadtgebiet !

Genug ist genug :-((