Eine akzeptable Lösung?

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Auch in Gladbeck sorgte in den letzten Monaten das Thema „Dichtheitsprüfung“ für Zoff. Vorübergehend sah es so aus, als würde der Gesetzgeber künftig eine Überprüfung aller privater Abwasserleitungen verlangen.

Die Rot-Grüne-Landesregierung in Düsseldorf hat sich nun aber für eine Art „Zwischenlösung“ entschieden, den Paragraph, der die „Dichtheitsprüfung“ eigentlich regeln sollte, aus dem „Landeswassergesetz“ gestrichen und die Verantwortung auf die Kommunen abgeschoben. Die können, wenn sie wollen, eine eigene Satzung erlassen, die die Überprüfung der privaten Abwasserleitungen regelt. In Gladbeck, so jedenfalls der Vorschlag des Bürgermeisters, wird es aber so eine Satzung nicht geben. Der formale Beschluss des Stadtrates steht allerdings noch aus.

Also können aber wohl die allermeisten Hausbesitzer in Gladbeck aufatmen. „Pech“ haben jedoch wohl die Bürger, deren Häuser im Zweckeler Norden in dem dort ausgewiesenen Wasserschutzgebiet stehen.

Aber was soll so eine „Dichtheitsprüfung“ überhaupt bringen, wenn gleichzeitig Landwirte ihre Felder nur wenige Meter entfernt mit Gülle fluten? Ist der Gülle bekannt, dass sie sich von Wasserschutzgebieten fernhalten muss?

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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