Die "Soziale Bürgerinitiative e.V." informiert über u.U. Ihnen zustehenden Gelder

Dieser Beitrag richtet sich an alle Gladbecker Familien, gleich wovon Sie leben...... ob Ihrer Hände Arbeit oder dem Bezug von Leistungen gemäß SGB II (Hartz IV) sofern Sie Kinder haben.

Wenn Sie keine "ergänzenden Leistungen" gemäß SGB II erhalten, können Sie z.B. für 2014 noch 162,07 einzahlen und diesen Betrag an Ihrer Steuerpflicht abziehen.

Sie sollten sich noch in 2014 entscheiden, da dann noch der Garantiezins von 1,75 % dauerhaft gegeben ist, während ab 2015 der Garantiezins auf 1,25 % abgesenkt wird. ....macht, bezogen auf die Laufzeit, einen "Verlust" von rd. 2500 Euro

Wenn Sie unter SGB II leben, stellt dies ein "Null Summen Spiel" für Sie dar ,da der Mindestbetrag von 60 Euro Jahr aus eigenem Einkommen gezahlt werden muss und dies ist z.B. das Kindergeld. Der Mindestbeitrag muss daher "freigestellt" werden, heisst: Anrechnungsfreibetrag

Je nach Kinderzahl und deren Geburtsdaten schenkenSie dem Staat mehr als 1000 Euro pro Jahr.

Wie Sie diese Gelder erhalten, erfahren Sie von uns.

KommenSie an einem der kommenden Dienstagen oder Donnerstagen in unser Büro in der Humboldtstr.14 (Passage), 45964 Gladbeck von 10:00-13:00 Uhr

Johannes Gay
Sozialberater

Autor:

Johannes Alfred Gay aus Gladbeck

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