Die "Soziale Bürgerinitiative e.V." informiert über einen möglichen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Diesen Beitrag haben wir schon mehrfach eingestellt, aber er ist " der Erneuerung bedürftig", denn er gilt jedes Jahr aufs NEUE

An Alle!!!!

Betrifft:
Anspruch auf eventuelle Erwerbsminderungsrente

Voraussetzungen:
1) Gilt nur für diejenigen, die physisch und/oder psychisch eingeschränkt sind oder anderen körperlichen Behinderungen unterliegen.
2) Daher auch keine Chance mehr auf dem 1. Arbeitsmarkt haben.
3) Sie müssen zudem mindestens 5 Jahre Rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben.
4) Bei den Langzeitarbeitslosen müssen in den letzten 3 Jahren keine Beiträge mehr gezahlt worden sein, d.h. sie müssen Hartz IV Empfänger gewesen sein.
5) Die Anträge müssen unbedingt noch bis zum 20. Dezember 2014 vorliegen.
6) Wo???, bei ihrer zuständigen Rentenversicherungsanstalt oder im Amt für Soziales und Wohnen (Sozialamt Wilhelmstr. 8, Gladbeck).
7) Alle, die einen Antrag stellen wollen, sollten sich an der Infotheke im Erdgeschoss ein Informationsblatt auf Erwerbsminderungsrente beschaffen und gleich auch einen Termin verlangen bei dem zuständigen Sachbearbeiter/- arbeiterin um dort den Antrag zu stellen.

8) Hinweis: Gehen Sie davon aus, dass nach dem 20. Dezember 2014 zwar eine Notbesatzung innerhalb der Verwaltung anwesend ist, aber ihr Antrag vermutlich nicht bearbeitet werden kann/wird.

Johannes Alfred Gay
Sozialberater &

Autor:

Johannes Alfred Gay aus Gladbeck

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