Die soziale Bürgerinitiative e.V. informiert: Fehlerhafte Bescheide bei allein erziehenden Personen

Alleinerziehend: Oft Fehler beim Hartz IV-Bescheid

Häufig fehlerhafte Hartz IV-Bescheide bei Alleinerziehenden

21.04.2015

1,4 Millionen Mütter sind in Deutschland alleinerziehend. Viele von ihnen sind in Teil- oder Vollzeit berufstätig, um ihren Kindern ein einigermaßen normales Leben ermöglichen zu können. Dennoch müssen viele der Frauen mit Hartz IV aufstocken, um annähernd die Bedürfnisse des täglichen Lebens für sich und ihre Kinder zu decken. Besonders tragisch sind deshalb fehlerhafte Leistungsbescheide vom Jobcenter, nach denen die Betroffenen weniger Geld erhalten als ihnen tatsächlich zustehen würde. Dem Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) zufolge seien insbesondere Alleinerziehende von den Berechnungsfehlern der Leistungsträger betroffen.

Alleinerziehende leisten viel, bekommen aber wenig
Im Schnitt arbeiten Alleinerziehende fünf Stunden pro Woche mehr als Mütter, die mit ihrem Partner zusammenleben. Dennoch ist das Geld knapp und das Armutsrisiko entsprechend hoch. Etwa 40 Prozent der Frauen müssen deshalb ihren Lohn mit Leistungen nach dem SGB II aufstocken. Aber gerade bei den Alleinerziehenden würden häufig Fehler bei den Hartz IV-Bescheiden gemacht, so der DSD. „Sehr oft wird der Unterhalt des getrennt lebenden Partners falsch berechnet, oder Mehrbedarfe bei schulpflichtigen Kindern für Material, Klassenfahrten oder ähnlichem, nicht anerkannt”, berichtet Uwe Hoffmann, der ehrenamtliche Geschäftsführer des DSD. Auch hinsichtlich der Wohnraumgröße komme es immer wieder zu Problemen. „Wer denkt, man könne eine 5-Jährige mit ihren zwei 13 und 15 Jahre alten Brüder in ein Zimmer stecken, damit die subventionierte Wohnfläche nicht überschritten wird, denkt realitätsfremd.”

Regelmäßig werden dem DSD zufolge auch Fehler in den Aufstockungsbescheiden gemacht, wenn Kinder von Alleinerziehenden über einen längeren Zeitraum krank sind. „Wenn die Mama dann Krankengeld beziehen muss, das Jobcenter aber das sonst übliche Gehalt berechnet, geht das ganz schön ins Geld”, so Hoffmann. Der Verein rät deshalb Aufstockern dazu, jeden Bescheid überprüfen zu lassen. Anderenfalls laufe man Hoffmann zufolge Gefahr, als Alleinerziehende trotz Arbeit weniger Geld zu Verfügung zu haben als ohne. Das betreffe sowohl die alleinerziehenden Mütter als auch die rund 200.000 alleinerziehenden Väter in Deutschland. (ag)

Autor:

Johannes Alfred Gay aus Gladbeck

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