Dichtigkeitsprüfung: Landesregierung setzt auf Kompromiss

Die meisten Gladbecker droht nun keine "Dichtigkeitsprüfung" der Kanalanschlüsse privater Wohnhäuser mehr. Von der Kompromisslösung der Düsseldorfer Landesregierung ausgenommen sind aber die Wohnhäuser, die in ausgewiesenen "Wasserschutzgebieten" liegen. | Foto: Walter Haindl/pixelio.de
  • Die meisten Gladbecker droht nun keine "Dichtigkeitsprüfung" der Kanalanschlüsse privater Wohnhäuser mehr. Von der Kompromisslösung der Düsseldorfer Landesregierung ausgenommen sind aber die Wohnhäuser, die in ausgewiesenen "Wasserschutzgebieten" liegen.
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Gladbeck/Düsseldorf. Offensichtlich auf einen Kompromiss setzt die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf betreffs der auch in Gladbeck heftig umstrittenen "Dichtigkeitsprüfung" für private Kanalanschlüsse.

Bekanntlich wollte die Landesregierung per Gesetz eine derartige Dichtigkeitsprüfung für alle privat genutzten Wohnhäuser erzwingen. Dies zog auch in Gladbeck heftige Proteste nach sich, da die Hausbesitzer, allen voran Eigner älterer Gebäude, unbezahlbar hohe Kosten auf sich zukommen sahen. Spätestens dann, wenn an den Anschlüssen Undichtigkeiten festgestellt worden wären und dies Reparaturarbeiten zur Folge gehabt hätte.

Wie jetzt bekannt wurde, setzt die rot-grüne Landesregierung auf eine Art "Zwischenlösung" und verlangt nicht mehr für alle Wohnhäuser eine solche "Dichtigkeitsprüfung". Ausgenommen von dieser Befreiung sind allerdings Häuser, die in Wasserschutzgebieten liegen. Und dies trifft dann doch wieder Gladbecker Bürger, denn in Zweckel (Bereich Reden-/Brucknerstraße und Frochtwinkel ist eben ein solches Wasserschutzgebiet ausgewiesen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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