DGB: Mit Mindestlohn gegen sittenwidrige Bezahlung
Der DGB Emscher-Lippe fordert in einem Schreiben an die direkt gewählten Bundestagsabgeordneten aus der Region die lückenlose Umsetzung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro. Und wendet sich damit auch an den Gladbecker Abgeordneten Michael Gerdes.
„Wir erwarten, dass die Abgeordneten dem Gejammer der Arbeitgeber und ihrer Lobbyisten widerstehen und Schluss machen mit sittenwidriger Bezahlung“, fordert DGB-Regionsgeschäftsführer Josef Hülsdünker.
Gerade weil es um die Eindämmung von Ausbeutung und unangemessen niedriger Entlohnung gehe, verlangt der DGB, dass im Mindestlohngesetz keine auch Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und Jugendliche unter 18 Jahren gemacht werden. Jede Ausnahme würde unweigerlich zu massenhaften Tricksereien von Arbeitgebern führen. Insbesondere Dienstleistungsunternehmen, die sich oft Tarifverträgen verweigern, betriebliche Interessenvertretungen aktiv bekämpfen und ihre Konkurrenten durch Lohndumping „besiegen“ wollen, dürfen nach Auffassung des DGB von der Politik nicht mit Öffnungsklauseln im Mindestlohngesetz bedient werden.
Die Gewerkschaften, so Hülsdünker, stehen demgegenüber für eine soziale Marktwirtschaft, in der Konkurrenz eben nicht über Lohndumping und Ausbeutung, sondern über Innovationen, Investitionen und über bessere Unternehmensorganisation erfolgt. Selbst internationale Organisationen wie die OECD weisen auf sittenwidrige Entgleisungen im deutschen Arbeitsmarkt hin und fordern Lohnuntergrenzen. Deshalb müsse die Gemeinschaft der Anständigen dem Lohnwucher ein Ende setzen.
„Wir werden die Bundestagsabgeordneten der großen Koalition daran messen, ob sie das vor der Wahl gegebene Versprechen, einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen, auch tatsächlich umsetzen. Dies kann der Anfang für mehr Ordnung auf dem deutschen Arbeitsmarkt sein. Es ist die Zeit für „gute Arbeit“ gekommen“, erklärt Hülsdünker.
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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