Das Vorgehen der Landesregierung steuert auf vorsätzlichen Verfassungsbruch zu
Die SPD Landtagsfraktion hat NRW Finanzminister Lienenkämper bereits im Juli darauf aufmerksam gemacht, dass das Haushaltsgesetz laut Landesverfassung bereits vor Beginn der neuen Haushaltsperiode verabschiedet werden muss. Folglich ist die letzte Plenarsitzung im Jahr 2017 zugleich der späteste Termin für eine Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für das kommende Jahr. Die Landesregierung ist verpflichtet den Haushaltsentwurf rechtzeitig im Parlament einzubringen, sodass die verfassungsrechtlichen Terminvorgaben eingehalten werden können.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Michael Hübner stellt klar: „Die Vorgehensweise der Landesregierung für die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes ist höchst fragwürdig. Sie versuchen mit allen Mitteln den Termin hinauszuzögern und begehen dadurch vorsätzlichen Verfassungsbruch. In der vergangenen Wahlperiode hatte die Opposition selbst ein entsprechendes Urteil gegen die damalige Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof NRW erstritten.
Das sich die schwarz-gelbe Landesregierung über die verfassungsrechtlichen Normen hinwegsetzen möchte ist völlig inakzeptabel. Es würde bedeuten, dass z.B. auch viele Vereine und Verbände ihre Mittel viel zu spät erhalten. Aus diesem Grund erwartet die SPD Landtagsfraktion von der Landesregierung, dass sie dem Parlament den Haushalt für 2018 rechtzeitig vorlegt. Alles andere ist nicht hinnehmbar.“
Autor:Andreas Dunkel aus Gladbeck |
5 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.