„Das ist ja fast schon eine Enteignung!“

Aus seinem „Dornröschenschlaf“ möchte Alfred Luggenhölscher seinen  Kotten samt dazugehörigem Grundstück an der Schulstraße in Zweckel erwecken. Doch die Stadt Gladbeck möchte nun, dass die angestrebte Renovierung unterbleiben soll.
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  • Aus seinem „Dornröschenschlaf“ möchte Alfred Luggenhölscher seinen Kotten samt dazugehörigem Grundstück an der Schulstraße in Zweckel erwecken. Doch die Stadt Gladbeck möchte nun, dass die angestrebte Renovierung unterbleiben soll.
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Der nächste Streit zwischen der Stadt Gladbeck und Architekt Alfred Luggenhölscher ist da: „Das ist ja fast schon eine Enteignung,“ führt Luggenhölscher „schwere Geschütze“ gegen die Verwaltung auf.

Grund für die Schelte des - streitbaren - Luggenhölscher ist eine Stellungnahme des städtischen Bauderzenates. Denn eben diese Stellungnahme bezieht sich auf einen alten Kotten samt Grundstück im Norden Zweckels. Und eben dieser Kotten samt Grundstück gehört Alfred Luggenhölscher. Aus wirtschaftlichen Gründen, so ist der städtischen Stellungnahme zu entnehmen, soll die Renovierung des bestandsgeschützten bäuerlichen Anwesens an der Schulstraße unterbleiben.

So eine Stellungnahme ruft natürlich Alfred Luggenhölscher als Besitzer auf den Plan. Und er hat auf Grundlage des „Informations-Freiheits-Gesetzes“ um Auskünfte gebeten. Die Antwort hat Luggenhölscher überrascht. „Es wurden mir keine Wirtschaftlichkeitsberechnungen als Beweis vorgelegt.“ Somit, so Luggenhölschers Vermutung, müsse es sich um eine „Stegreifbewertung“ handeln. Und für Luggenhölscher steht fest: „Grundsätzlich ist zudem Wirtschaftlichkeit Sache des Eigentümers. Die Verhinderung der Renovierung des in der Grundsubstanz gut erhaltenen Bauernhauses ist als enteignungsgleicher Eingriff in Persönlichkeitsrechte zu betrachten und wäre somit entschädigungspflichtig durch die Stadt Gladbeck.“

Wenn er als Eigentümer dazu bereit sei, aus stadtbildpflegerischen und historischen Gründen die Risiken einer Renovierung auf sich zu nehmen, sollten die zur Kontrolle verpflichteten zuständigen Ausschüsse des Stadtraes die diktatorische Einstellung der Bauverwaltung auf einen Abbruch schnellstmöglich revidieren, fordert Alfred Luggenhölscher nun die Politik zum Handeln auf. Dies, so Luggenhölscher weiter, auch vor dem Hintergrund, dass durch den Erhalt des Gebäudes keine öffentlichen Interessen geschmälert würden, sondern vielmehr eine Förderung stattfinden werde.

Eigenen Aussagen nach hat Alfred Luggenhölscher auch der Forderung des damaligen Stadtbaurates Carsten Tum auch einer Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt, um die beantragten Neubauten an der Schulstraße zu genehmigen. Dabei habe er durch Lageplanerläuterungen belegen können, dass keine der behaupteten Baugrenzüberschreitungen vorliege. Und die verwaltungsinternenen Skizzen, die eben diese Überschreitung beweisen sollen, habe man ihm, trotz Anforderung, bislang nicht zur Verfügung gestellt. „Somit liegt auch hier eine Stegreifbehandlung vor,“ beklagt sich Luggenhölscher.

Daher zeigt sich Luggenhölscher auch erstaunt darüber, dass trotz der von ihm orgelegten Beweise für die Einhaltung der Baugrenzen die Bauverwaltung bislang ihre starre Forderung nach Neubearbeitung des Bebauungsplanes bislang nicht revidiert habe. Auch diesbezüglich müssten die politischen Gremien ihrer Kontrollverpflichtung nachkommen und die bisherigen Verlautbarungen der Bauverwaltung korrigieren, um dadurch wieder eine Planungssicherheit herbeizuführen.

„Schnelles Handeln der für Planung und Wirtschaftförderung zuständigen Ausschüsses sowohl für die Kottenrenovierung als auch für die angebliche Unvermeidlichkeit einer Änderungen des Bebauungsplanes kann weitere Kostensteigerung, die durch die Verzögerung des Baubeginns entsteht, verständnisvoll vermeiden,“ führt Alfred Luggenhölscher abschließend aus.

Von einer "Enteignung" will man im Rathaus indes nichts wissen. Seitens der Stadt wird ausgeführt, dass der genannte Kotten seit dem Jahr 1997 leer stehe, nicht mehr genutzt werde und im Laufe der Jahre verfallen sei. Das habe zur Folge gehabt, dass man in den Jahren 2006 und 2009 dem Besitzer, also Alfred Luggenhölscher, Sicherungsmaßnahmen auferlegt habe. Die Ruine habe über keinerlei Absicherungen verfügt und man habe ausschließen müssen, dass Personen zu Schaden kommen könnten. Im Verlauf der zurückliegenden 15 Jahre sei zudem der "Bestandschutz" für den alten Kotten erloschen, weshalb die Stadt Gladbeck mit Wirkung zum 8. August 2011 eine "Nutzungsuntersagung" ausgesprochen habe. Diese "Nutzungsuntersagung" betreffe ausschließlich den Kotten, der künftig grundsätzlich nicht mehr genutzt werden dürfe.

Im Rathaus zeigt man sich zudem überrascht über die harsche Kritik von Alfred Luggenhölscher. Schließlich habe man im Jahr 2000 einen - auf die Wünsche von Luggenhölscher - maßgeschneiderten Bebauungsplan erarbeitet und verabschiedet. Geschehen sei anschließend nichts. In der Praxis bedeutet dies, dass Alfred Luggenhölscher das Gelände gemäß des gültigen Bebauungsplanes nutzen könne. Allerdings erst, nachdem die Kotten-Runie abgerissen worden sei. Und das, so die Stadt Gladbeck, habe mit Enteignung nun ja wirklich gar nichts zu tun.

Aus seinem „Dornröschenschlaf“ möchte Alfred Luggenhölscher seinen  Kotten samt dazugehörigem Grundstück an der Schulstraße in Zweckel erwecken. Doch die Stadt Gladbeck möchte nun, dass die angestrebte Renovierung unterbleiben soll.
Die Pläne für die Renovierung des Kotten liegen bei Architekt Luggenhölscher fix und fertig in der Schublade. So, wie auf dem obigen Foto zu sehen, könnte der Kotten nach den erforderlichen Bauarbeiten aussehen und für Wohnzwecke genutzt werden.
Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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