CDU Gladbeck spricht sich gegen Dichtheitsprüfung aus
Aufgrund der irreführenden Informationspolitik der Stadtverwaltung bittet die CDU Gladbeck in einem Brief an den Landtagsabgeordneten und Kreisvorsitzenden Josef Hovenjürgen die eigene Landtagsfraktion in der Umweltausschussitzung am 14.12.2001 für die Aussetzung der Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen zu votieren. Hier können Sie den Brief im Wortlaut lesen.
Sehr geehrter Herr Hovenjürgen, lieber Josef,
wir sind uns bewusst, dass die hohen Anforderungen an den Grundwasserschutz nur mit einem funktionstüchtigen Kanalnetz erfüllt werden können. Aus vielen Gesprächen wissen wir aber auch, dass sich die Hausbesitzer in Gladbeck – wenn es um die Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen geht - von der Politik allein gelassen fühlen und die von der Landesregierung angedachten strengen Regelungen der Dichtheitsprüfung nicht akzeptieren.
Auch wir hegen große Zweifel, ob angesichts anderer Grundwassereinträge die Einträge aus privaten Abwasserrohren überhaupt eine Relevanz haben und der Aufwand der landesweit vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht. Trotz dieser grundsätzlichen Bedenken haben wir den Entschließungsantrag der CDU Fraktion vom 30. März 2011 zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen und den daraus resultierenden Landtagsbeschluss vom 9.6.2011 ausdrücklich begrüßt. Auch wenn der Beschluss die Notwendigkeit der Kanalüberprüfung nicht grundsätzliche in Frage stellt, so folgt er doch dem Grundsatz, dass für den Bürger keine strengeren Maßstäbe gelten dürfen, als sie der öffentlichen Hand auferlegt werden. Zudem sieht der Beschluss immerhin vor, dass dem Eigentümer oder der Eigentümerin bei der Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle die Wahlfreiheit zwischen den zur Verfügung stehenden Prüfverfahren einzuräumen ist.
Nun müssen wir aber feststellen, dass die Gladbecker Verwaltung diese Beschlusslage missachtet. Auf der Homepage der Stadt veröffentlicht die Verwaltung seit November die Information
• dass bei bestehenden Anlagen die TV-Inspektion vorzunehmen ist und
• dass die Überprüfung bis zum spätestens zum 31.12.2015 stattzufinden hat
Von den o.g. bürgerfreundlichen Regelungen, die der Landtag aufgrund eurer Initiative verabschiedet hat, ist keine Rede. Diese falsche Informationspolitik führt zu einer totalen Verunsicherung der Bürger. Ob die Verwaltung der Stadt Gladbeck diese falschen Informationen aus eigenem Antrieb veröffentlicht oder ob dahinter eine Weisung des Umweltministers steht, entzieht sich unserer Kenntnis. Unter dem Strich werden die Bürger mit dieser Informationspolitik aber hinters Licht geführt.
Das ist umso schlimmer, da die Gladbecker Verwaltung bzw. die Landesregierung genau dort von Vereinbarungen abweicht bzw. sie genau dort anders interpretiert, wo es der CDU um die Durchsetzung bürgerfreundlicher Regelungen bei unstreitig erforderlichen Maßnahmen zur Reinhaltung der Gewässer gegangen war.
Deswegen unsere dringende Bitte an dich und an die gesamte CDU-Fraktion im Landtag, bei der Sitzung des Umweltausschusses am 14.12.2011 für die Aussetzung der Dichtheitsprüfung zu votieren.
Allein ein striktes Nein zur Dichtheitsprüfung scheint geeignet zu sein, der falschen Informationspolitik unserer Verwaltung einen Riegel vorzuschieben und Klarheit zu schaffen. Eine Aussetzung der Dichtheitsprüfung würde zudem die Gelegenheit eröffnen, wissenschaftlich die Notwendigkeit der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen noch einmal gründlich überprüfen zu lassen.
Autor:Andreas Willmes aus Gladbeck |
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