Bürgerforum Gladbeck: "Die A 52 darf nicht gebaut werden!"

„Das für den Bau der Autobahn A 52 auf Bottroper Gebiet laufende Planungsverfahren ist rechtsfehlerhaft“, schreibt das Bürgerforum Gladbeck in einer Pressemitteilung. Und weiter: „Darauf basierende Planfeststellungsbeschlüsse würden einer gerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten und müssten aufgehoben werden.“

Das sei die wesentliche Aussage des Rechtsgutachtens, das eine deutschlandweit renommierte und auf die Beurteilung von großen Genehmigungsverfahren spezialisierte Anwaltskanzlei aus Würzburg für das Bürgerforum Gladbeck und die Bürgerinitiativen der Nachbarstädte erstellt hat.
Nach Auskunft der Aktivisten aus Essen, Bottrop und Gladbeck sei das Verfahren rechtsfehlerhaft, „weil die in dem Verfahren vorgenommene Abschnittsbildung von der A 42 bis zur Gemeindegrenze Bottrop / Gladbeck unzulässig ist.“ Ein weiterer, wesentlicher Fehler des Verfahrens bestehe in der Unterlassung der öffentlichen Auslegung in Gladbeck. Selbst ein Versuch, die strukturellen Fehler des Verfahrens durch nachgeschobene Verfahren für weitere Teilabschnitte auf Gladbecker Gebiet zu heilen, wäre aus rechtlicher Sicht wenig erfolgversprechend.

„Wir fordern die verantwortlichen Politiker und die mit dem Verfahren befassten Behörden auf, das Planfeststellungsverfahren sofort einzustellen“, erklärt Matthias Raith, Vorsitzender des Gladbecker Bürgerforums gegenüber der Presse. „Jeder weitere Arbeitseinsatz und jeder Euro, der in der ausweglosen Situation des Verfahrens weiterhin ausgegeben wird, wären eine Verschwendung von Steuermitteln.“
Die Politiker des Landes und des Ruhrgebiets, so Raith weiter, sollten nach jahrzehntelangem, trügerischem Abwarten endlich einsehen, dass die Probleme der Region nicht mit der Zerschneidung dichter Siedlungen durch eine zusätzliche Bundesautobahn gelöst werden können.

Sie sollten sich gemeinsam und aktiv für die Verbesserung der Mobilität ihrer Bürger einsetzen, unter Einbeziehung aller Verkehrsmittel und auf den bestehenden Straßen. Hierzu gebe es vielfältige praktische Möglichkeiten, die zeitnah und mit relativ geringen Mitteln umgesetzt werden könnten. Der stattdessen unternommene Versuch, die A 52 in den vordringlichen Bedarf des fünfjährigen Bundesverkehrswegeplans 2015 aufnehmen zu lassen, sei mangels eines auf lange Sicht nicht zu erreichenden Baurechts von vornherein zum Scheitern verurteilt. Für die Gladbecker habe die Fehlerhaftigkeit des Bottroper Planfeststellungsverfahrens einen durchaus angenehmen Nebeneffekt: Wegen der in Gladbeck nicht erfolgten Auslegung der Pläne könnten sie unabhängig von allen längst abgelaufenen Fristen weiterhin uneingeschränkt Einwendungen vorbringen. Allein dies würde die Weiterführung des Bottroper Planfeststellungsverfahrens unkalkulierbar machen.

Das Bürgerforum Gladbeck weist darauf hin, dass die jetzt vorgelegten Ergebnisse der rechtlichen Untersuchung in vollem Umfang übereinstimmen mit der Stellungnahme der Stadt Gladbeck, die diese, gestützt auf die Expertise einer Münsteraner Anwaltskanzlei, schon im März 2009 im Bottroper Verfahren vorgetragen hat.
Ihre Argumente seien damals offenbar angesichts beabsichtigter politischer Kompromisse und möglicherweise auch in der Hoffnung auf ein positives Votum der Gladbecker im Ratsbürgerentscheid nicht beachtet worden. Sie führten aber, wie das aktuelle Gutachten ausdrücklich bestätige, weiterhin zur Untauglichkeit der bisherigen Planung.

Lesen Sie auch Aktionswoche zum zweiten Jahrestag des Ratsbürgerentscheids

Autor:

Christian Gensheimer aus Essen-Nord

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