Breßer-Barnebeck: Landrat sieht kein Dienstvergehen von Roland

Landrat Cay Süberkrüp bestätigt nach Prüfung des Vorgangs, dass es sich bei den Forumsbeiträgen von Peter Breßer-Barnebeck um private Meinungsäußerungen des Verfassers handele.
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Landrat Cay Süberkrüb hat die von Matthias Strehlke gegen Bürgermeister Ulrich Roland erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit den privaten Internetaktivitäten von Peter Breßer-Barnebeck klar zurückgewiesen: Anhaltspunkte für das von Strehlke angenommene Dienstvergehen des Bürgermeisters gibt es nicht.

Der Landrat bestätigt nach Prüfung des Vorgangs auch, dass es sich bei den Forumsbeiträgen von Peter Breßer-Barnebeck um private Meinungsäußerungen des Verfassers handele. „Objektiv belegbare Anhaltspunkte für die Annahme, es handele sich nicht um private, sondern um anonymisierte dienstliche Meinungsäußerungen des Verfassers in seiner Eigenschaft als Pressesprecher für die Stadt Gladbeck, liegen nicht vor.“

Auch gäbe es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beiträge mit Wissen des Bürgermeisters erfolgten!

Landrat Süberkrüb betont ausdrücklich, dass es grundsätzlich zulässig sei, „sich in Internetforen unter einem Pseudonym privat zu äußern. Ein Rückschluss auf die Stadt Gladbeck war durch die Anonymisierung des Verfassers nicht möglich.“

Daher gäbe es weder einen Anhaltspunkt für ein Dienstvergehen von Peter Breßer-Barnebeck noch widerspreche die Beteiligung an dem Internet-Diskussionsforum der Dienstvereinbarung der Stadt Gladbeck über die Nutzung von Internet- und Emaildiensten.

Zu dem von Strehlke ebenfalls erhobenen Vorwurf, Peter Breßer-Barnebeck sei durch den Bürgermeister „befördert“ worden, verweist der Landrat auf einen Zeitungsbericht vom 7. Mai: Darin hatte Bürgermeister Roland klargestellt, dass mit der Zusammenführung von Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing keine Beförderung für Peter Breßer-Barnebeck verbunden ist.

Cay Süberkrüb verweist auf die Organisationshoheit des Bürgermeisters und betont: „Ein Anlass, die Organisationsentscheidung des Bürgermeisters mit aufsichtsbehördlichen Mitteln zu überprüfen, ist nicht gegeben.“

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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