Bürgerbegehren gegen den Kreishausneubau in Recklinghausen
Bezirksregierung rüffelt SPD-Landrat Süberkrüb

Es ist schon eine Crux mit dem SPD-Landrat von Recklinghausen.

Erst kämpft er unseriös gegen das Bürgerbegehren gegen „seinen“ Kreishausneubau für 130 Mio. Euro an und als er sieht, dass ihm die Felle wegschwimmen, weil statt 15.000 Unterschriften etwa 32.000 Unterschriften gegen sein Vorhaben gesammelt wurden, missachtet er die Geschäftsordnung des Kreistages, setzt willkürlich (ohne Einhaltung der Fristen) Tagesordnungspunkte fest und läßt zur Krönung dann noch seine Juristin erklären, dass alles seine Ordnung habe. Und erklärt mehrmals, dass alles mit der Bezirksregierung abgesprochen sei. Nach eine Beschwerde der Linksfraktion hat die Bezirksregierung heute festgestellt, dass die Punkte zu Unrecht auf die Tagesordnung kamen. Stellungnahme Bez.Reg. vom 23.11.2018 Dabei behauptet der Landrat, das Verfahren mit der Bezirksregierung abgesprochen zu haben, wird jetzt aber wegen seiner Verstöße gerüffelt und weigert sich, das im Protokoll festzuhalten.

Der zu Unrecht aufgenommene Tagesordnungspunkt hatte es in sich. CDU und SPD beantragten, das Bürgerbegehren ohne Auszählung der Unterschriften als erfolgreich zu beschließen und den Kreishausneubau zu „beerdigen“.

DIE LINKE hatte schriftlich und mündlich darauf verwiesen, dass dieses Verfahren nicht rechtens ist. Über das Bürgerbegehren kann erst dann formell entschieden werden, wenn:

1) Die Unterschriften ausgezählt werden.
2) Das erforderliche Quorum von mindesten 15.000 gültigen Unterschriften erreicht ist.
3) Die Verwaltung alle rechtlichen Aspekte des Verlaufes des Bürgerbegehrens geprüft hat.
4) Die Verwaltung dem Kreistag eine Beschlussempfehlung gegeben hat.
5) Den Initiatoren des Bürgerbegehrens das Recht zu einer mündlichen Stellungnahme zur Empfehlung der Verwaltung in öffentlicher Kreistagssitzung eingeräumt wurde.

In der Hauptsache, dass nach Auffassung der LINKEN das Bürgerbegehren nicht formal beendet wurde, eiert die Bezirksregierung rum. Man versucht die Nichtauszählung dadurch zu heilen, dass man einer Stellungnahme des Landrates Glauben schenke, wonach die Feststellung des Quorums inzwischen erfolgt sei. „Der Landrat hat mir berichtet, dass die Feststellung des erforderlichen Unterschriftenquorums inzwischen erfolgt sei“, heißt es im ersten Satz auf der Seite 3. Weiter heißt es recht nebulös: „Dies sowie die weiteren Umstände des vorliegenden Einzelfalls habe ich berücksichtigt und sehe daher – neben einem (nochmaligen Hinweis) an den Kreis Recklinghausen zur Rechtslage – keinen weiteren Raum für ein kommunalrechtliches Tätigwerden.“

Da stellen sich doch die Fragen:
1) Wurde heimlich ausgezählt?
2) Wenn nicht gezählt wurde, wie erfolgte die Feststellung des erforderlichen Unterschriftenquorums dann?
3) Da die Stellungnahme des Landrates vor mehr als 14 Tagen bei der Bezirksregierung einging, wäre interessant zu wissen, warum der Ältestenrat, der Kreisausschuß, die Initiatoren den Bürgerbegehrens und die Öffentlichkeit nicht über das Ergebnis der Feststellung informiert wurden.

Der Tenor der gesamten Stellungnahme stellt klar, dass die Fraktion DIE LINKE mit ihrer Einschätzung des Rechtsverstoßes richtig lag und die Bezirksregierung nun ihre „schützende Hand“ über den Landrat hält.

Das kommt auch darin zum Ausdruck, dass man zunächst die Mailzustellung für den Freitag den 23.11. zusagte, dann aber doch den Postweg wählte. Damit wurde die Beurteilung durch einen Fachanwalt, vor der Kreistagssitzung am Montag (26.11.18), verhindert.

So schaffen weder der SPD-Landrat noch die Bezirksregierung Vertrauen!

Quelle: Die GLAzette

Autor:

Ralf Michalowsky aus Gladbeck

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Eine/r folgt diesem Profil

2 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.