Bezirksregierung: Keine Fahrverbote in Gladbeck

Dieselfahrverbote sind nach dem Leipziger Urteil des BVG vom 27. Februar möglich. Gladbeck sei aber bislang nicht betroffen, heißt es aus der Verwaltung. (Symbolbild)
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Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seinem Leipziger Urteil die rechtliche Grundlage für Dieselfahrverbote geschaffen hat, herrscht Nervosität bei Autofahrern und Kommunen. Eine Anfrage der Stadt Gladbeck bei der Bezirksregierung Münster ergab eine vorläufige Entwarnung.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gab die Verwaltung am Montag (12. März) eine aktuelle Einschätzung zur Situation aus ihrer Sicht ab.

"Fest steht: Nach Auskunft der Bezirksregierung Münster hat das Urteil keine Auswirkungen auf die Stadt Gladbeck, da hier nur geringe Überschreitungen vorliegen", teilte die Stadt in einer Presseerklärung mit - was angesichts der festgestellten Luftverschmutzung viele Bürger verwundern dürfte. Die Bezirksregierung werde nach derzeitigem Kenntnisstand von der Stadt Gladbeck nicht verlangen, dass Fahrverbote erlassen werden.

Nicht abzuschätzen sei aber die Entwicklung an anderen Orten, die vor allem Gladbecker Firmen, Handwerker oder Taxifahrer treffen könnten. "Es gibt aber mittlerweile zahlreiche Förderangebote zur Umrüstung von Fahrzeugflotten und den Aufbau einer eigenen Ladeinfrastruktur gerade auch für gewerbliche Unternehmen", betonte die Verwaltung und verwies auf das NRW-Beratungsangebot "ElektroMobilitätNRW".

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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