Betreuungsgeld verstößt gegen das Grundgesetz - ASF begrüßt Entscheidung
Das Betreuungsgeld verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz. Die Richter entschieden heute, dass das Gesetz, das im Sommer 2013 erlassen wurde, verfassungswidrig sei. Anlässlich dieser Entscheidung erklärt die Gladbecker Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Lara Kaczmarczyk:
„Auch wir Gladbecker SPD-Frauen begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die das Ende des Betreuungsgeldes auf Bundesebene bedeutet. Das von schwarz-gelb eingeführte Betreuungsgeld schafft Fehlanreize. Es zementiert das Ein-Ernährer-Modell und verhindert eine partnerschaftliche Teilung von Familie und Beruf. Studien zeigen uns aber, dass sich viele Eltern mit Kindern genau diese Aufteilung wünschen.
Mittel für Kitas und frühkindliche Betreuung
Deshalb ist es nur gut, dass das Verfassungsgericht diesem gleichstellungspolitischen Unsinn ein Ende bereitet hat. Die freiwerdenden Mittel müssen weiterhin den Familien und Kindern zu Gute kommen: Der Kita-Ausbau muss weiter vorangetrieben und die Qualität der frühkindlichen Betreuung verbessert werden. Zudem brauchen wir mehr Ganztagsgrundschulen und eine bessere Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder.
Wahlfreiheit für Mütter und Väter
Nur mit einem flächendeckenden, bedarfsgerechten Angebot an Ganztags-Kitas und Ganztagsschulen schaffen wir echte Wahlfreiheit für Mütter und Väter. Das ist eine moderne und zukunftsorientierte Familienpolitik.“
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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