Berechnung mit veraltetem Zahlenmaterial?

Nicht wenige Gladbecker gehören zur Schicht der Hartz IV-Bezieher. Diese Menschen müssen viele Spielregeln einhalten, sonst werden ihnen die Zuwendungen gekürzt oder gar komplett gestrichen.

So darf eine alleinstehende Person in einer maximal 50 Quadratmeter großen Wohnung leben. Der Mietpreis darf sechs Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten. Hinzu kommt pro Quadratmeter ein Euro für Betriebs-/Nebenkosten. Macht zusammen etwa 356 Euro Miete pro Monat.

Ein einziger Euro für Betriebs-/Nebenkosten? Auf welchen Erkenntnissen basiert dieser Wert? Denn der Blick auf die einschlägig bekannten Wohnungs-Portale liefert einen ganz anderen Wert: Unter zwei Euro Betriebs-/Nebenkosten pro Quadratmeter Mietwohnung geht in Gladbeck gar nichts! Das sind mal eben 100 Prozent mehr!

Würde man also zwei Euro für Betriebs-/Nebenkosten ansetzen, dürfte die Miete für eine 50-Quadratmeter-Wohnung bei gut 400 Euro liegen.

Basiert die aktuelle Berechnung also etwa auf veraltetem Zahlenmaterial?

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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