Warum werden die rechtlichen Möglichkeiten nicht endlich auch in Gladbeck genutzt?
Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht helfen nur Bußgelder

Auch in Gladbeck gibt es viele Verstöße gegen die Maskenpflicht. Warum aber werden Verstöße nicht generell mit Bußgeldern geahndet? Die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Vorgehen sind gegeben.  | Foto: Pixabay
  • Auch in Gladbeck gibt es viele Verstöße gegen die Maskenpflicht. Warum aber werden Verstöße nicht generell mit Bußgeldern geahndet? Die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Vorgehen sind gegeben.
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Ein Kommentar

Wer mit offenen Augen in Gladbeck unterwegs ist, wird schnell fündig: Ganz viele Bürger verstoßen - bewusst oder auch unbewusst - gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-/Nase-Maske sowie den immer wieder beschworenen Mindestabstand.

Nun ja, ernsthafte Konsequenzen müssen die "Verweigerer" ja nicht fürchten, denn es hat den Anschein, als würden derartige Verstöße kaum oder gar nicht geahndet. Dabei können Ordnungsbehörden sehr wohl Bußgelder verhängen. Und da sind dann in Nordrhein-Westfalen mal locker 150 Euro in Bussen und Bahnen sowie 50 Euro in Supermärkten pro Person fällig.

Warum wird von dieser Möglichkeit in Gladbeck kein Gebrauch gemacht? Diese Frage bleibt bislang irgendwie unbeantwortet. Denn allein mit einem erhobenen Zeigefinger und mahnenden Worten ist es bei den meisten Sturköpfen nicht getan.

Und es kann ja wohl niemand behaupten, er habe noch nie etwas von Maskenpflicht und Mindestabstand gehört!

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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