Bauruine "Erlenkrug": Stadt Gladbeck weist jede Verantwortung von sich!

Der Anblick der Bauruine "Erlenkrug" sorgt seit Jahren für Verdruss. Die Stadt Gladbeck versichert, dass man dringend an einer "Verbesserung der städtebaulichen Situation" interessiert sei. Allerdings habe man keine rechtliche Möglichkeiten zum EIngreifen. In der Verantwortung, so die Stadt Gladbeck, stehe alleinig der Eigentümer der Immobilie. | Foto: Archiv
  • Der Anblick der Bauruine "Erlenkrug" sorgt seit Jahren für Verdruss. Die Stadt Gladbeck versichert, dass man dringend an einer "Verbesserung der städtebaulichen Situation" interessiert sei. Allerdings habe man keine rechtliche Möglichkeiten zum EIngreifen. In der Verantwortung, so die Stadt Gladbeck, stehe alleinig der Eigentümer der Immobilie.
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Gladbeck-Ost. Die Verzögerungen bei der Sanierung des Gebäudekomplexes des ehemaligen „Erlenkruges“ in Gladbeck-Ost sind keinesfalls durch die Stadt Gladbeck verursacht worden!

Dies teilte die Stadt Gladbeck der CDU-Fraktion jetzt auf Anfrage mit. Vielmehr, so die Ausführungen der Stadt, würden die Gründe für den jahrelangen Stillstand beim Eigentümer der Immobilie liegen.

Die Stadt gibt an, das man eine Genehmigung für den im Frühjahr 2013 eingereichten Bauantrag durch den Eigentümer bisher nicht habe erteilen können, da dieser vom Antragsteller mehrfach geändert worden sei. Und die Prüfung des letzten Bauantrages habe man zwar Oktober 2014 abgeschlossen, die Zustimmung des Antragstellers zur Eintragung einer Vereinigungsbaulast, durch die das Vorhaben genehmigt werden könnte, sei aber bislang ausgeblieben.

Stadt: Verantwortung liegt alleinig beim Immobilien-Eigentümer!

Die Stadt Gladbeck weist darüber hinaus daraufhin, dass bei den regelmäßigen Kontrollen durch Mitarbeiter der Bauordnungsabteilung nicht festgestellt worden sei, dass einzelne Wohnungen in dem Gebäudekomplex bewohnt würden. Ebenso gebe es keine Anzeichen dafür, dass gewerbliche Autoreparaturen im Innenhof durchgeführt werden.

Abschließend erklärt die Stadtverwaltung , dass die Verbesserung der städtebaulichen Situation an der Kreuzung Buersche-/Erlen-/Bülser Straße von dringlichem Stadtinteresse sei. Das Bau- und Planungsrecht biete der Stadt jedoch keine Möglichkeiten zum Handeln. Lediglich im Rahmen der Gefahrenabwehr gebe es regelmäßig Kontrollen durch Mitarbeiter des Amtes für öffentliche Ordnung sowie der Bauordnungsabteilung.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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