B 224: Kinderfreie Zone an der Schützenstraße?

Eine Bundesstraße ist sicher kein Kinderspielplatz. Trotzdem sollen im Umfeld der B 224 in Gladbeck schon Kinder gesichtet worden seien.
  • Eine Bundesstraße ist sicher kein Kinderspielplatz. Trotzdem sollen im Umfeld der B 224 in Gladbeck schon Kinder gesichtet worden seien.
  • hochgeladen von Annette Robenek

Ist die Kreuzung Essener Straße/Schützenstraße an der B 224 eine komplett kinderfreie Zone? Der Landesbetrieb Straßen.NRW kommt in einem Schreiben an eine Essenerin Bürgerin zu dem Schluss, das das Alter der Fußgänger und Radfahrer, die diesen Bereich frequentieren, so weit fortgeschritten sei, dass man von einem vernünftigen Umgang mit Verkehrsregeln erwarten könne.

Die Bürgerin hatte sich mit der Frage an den Landesbetrieb gewandt, ob der Fußgänger- und Radfahrer-Übergang mit der Querungshilfe in der Mitte der Bundestraße 224 zwischen der Stallhermstraße / Schützenstraße und Tempo 70 noch den heutigen Sicherheitsanforderungen entspräche.

In dem Antwortschreiben von Straßen.NRW wird die B 224 als Hauptverkehrsstraße mit hoher Verkehrsbelastung beschrieben. Der Streckenabschnitt sei mit 70 km/h ausgeschildert und entspräche somit dem Charakter dieser Straßenart.

Im Bereich der Kreuzung B 224 Essener Straße / Schützenstraße endet östlich ein Geh-und Radweg an einer Ampel. Hier könnten alle Verkehrsteilnehmer sicher die Straße überqueren.

„Zu einer sicheren Querung gehören auch eigene Kenntnisse über Verkehrsregeln. Dazu gehört auch die Pflicht eines Verkehrsteilnehmers sich regelkonform im Straßenverkehr zu verhalten. Durch eine Verkehrserziehung im Elternhaus und in der Schule wird auf einen sensiblen Umgang mit gefährlichen Situationen hingewiesen“, so Straßen.NRW.

Da im Umfeld dieser Kreuzung keine Grundschule läge, müsse auch keine spezielle Schulwegsicherung berücksichtigt werden. Und somit seien dort auch nur Verkehrsteilnehmer anzutreffen, die sich an die Verkehrsregeln halten.
„Dazu gehört auch, dass man sich im Bereichvon Straßen und Wegen nicht wie auf einem Spielplatz (Aktivitäten wie schubsen usw.) verhalten kann.“ Das Fazit von Straßen.NRW: „Zusammengefasst ist diese ortsübliche und überall anzutreffende Verkehrssituation nicht als gefährlich einzustufen. Ein Unfallschwerpunkt an dieser Kreuzung ist nicht vorhanden."

Das Schreiben sei mit der Stadt Gladbeck abgestimmt, zudem betont Straßen.NRW, dass der Landesbetrieb der Sicherheit der schwächsten am Verkehr Teilnehmenden ein größtmögliches Maß an Aufmerksamkeit einräume...

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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