B 224: Baugenehmigungen werden nach Recht und Gesetz erteilt
“Die Stadt Gladbeck wird über Bauanträge auch künftig strikt nach Recht und Gesetz entscheiden”, erklärt Bürgermeister Ulrich Roland. Der Bürgermeister sieht sich zu dieser Klarstellung durch das Schreiben von Straßen.NRW genötigt, in dem die Stadt gebeten wird, schon vor Auslegung der Pläne zu dem von der Landesregierung geplanten Ausbau der B 224 zur A 52 von gesetzlichen Möglichkeiten zur Versagung von Baugenehmigungen Gebrauch zu machen.
“Das renommierte Münsteraner Rechtsanwaltsbüro Baumeister Rechtsanwälte hat uns bestätigt, dass dies nur eine rechtlich unverbindliche Bitte ist. Sie geht darüber hinaus auch “ins Leere”, da die Stadt Gladbeck über Bauanträge selbstverständlich nicht nach Gutdünken entscheidet”, betont Ulrich Roland.
Rechtlich unverbindlich
In dem Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Olaf Bischopink heißt es unmissverständlich: „Die Bitte von Straßen.NRW ist rechtlich unverbindlich und der Spielraum der Stadt Gladbeck, dieser Bitte nachzukommen, ohnehin äußerst eingeschränkt. Baugenehmigungen sind nach Bauordnung NRW zu erteilen, wenn dem zur Genehmigung gestellten Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.”
Zwar könnte die städtische Bauaufsicht bei Ermessensentscheidungen über eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen laut Dr. Bischopink ihr Ermessen grundsätzlich auch so ausüben, dass sie einen Bauantrag ablehnt. „Eine baurechtliche Befreiung oder Abweichung kann hingegen nicht im Vorgriff auf das eingeleitete Planfeststellungsverfahren versagt werden.”
Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
Die Stadt Gladbeck wird daher unabhängig von dem jetzt eingeleiteten Planfeststel-lungsverfahren Bauanträge auch weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften prüfen und entscheiden. Sie wird ihr Ermessen nicht nutzen, um Bauanträge rechtsfehlerhaft abzulehnen.
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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