Ausschusssitzungen: Gladbecker CDU droht weitere Boykotts an
Gladbeck. Die Gladbecker CDU-Fraktion bleibt auf Konfrontationskurs mit Bürgermeister Ulrich Roland, nachdem die Christdemokraten an der letzten Sitzung des städtischen Wirtschafts- und Grundstücksausschusses im Juli nicht teilgenommen gehoben. Die CDU begründete ihr Fernbleiben damit, dass man den eigenen Unmut über die Personalentscheidung von Ulrich Roland, sprich die Beförderung von Peter Breßer-Barnebeck zum Referatsleiter der Abteilung „Wirtschaftsförderung“, habe Ausdruck verleihen wollen.
Nun schreibt die CDU-Fraktion in einer Pressemitteilung, dass die genannte Unmutsbekundung nicht bedeute, dass die CDU auch an der nächsten Sitzung des Ausschusses nicht teilnehmen werde.
In diesem Zusammenhang verweist die CDU auf einen Artikel in der Tageszeitung, in dem der Leiter des städtischen Rechtsamtes die Aktion als „nicht rechtmäßig“ bezeichnete, da es sich dabei laut Kommunalaufsicht um ein „unentschuldiges Fehlen“ gehandelt habe. Das Fernbleiben von einer Sitzung, so der Rechtsamtsleiter weiter, sei kein Mittel der politischen Auseinandersetzung.
„Diese Auffassung teilen wir nicht und wir sind mit unserer Meinung nicht allein,“ entgegnet die CDU nun. Die Christdemokraten berufen sich dabei unter anderem auf die „Kommunalen Schriften für Nordrhein-Westfalen“, wonach das Fernbleiben von einer Sitzung auch als Mittel politischer Demonstration nicht nur von einzelnen Ratsmitgliedern sondern von Fraktionen in ihrer Gesamtheit bewusst praktiziert werde. „Die sonst geforderte Anzeigpflicht der „Verhinderung“ gilt dann sogar nicht,“ schreibt die CDU.
Ein Mittel der politischen Demonstration
So habe sich auch Bürgermeister Ulrich Roland in dem Tageszeitungsartikel selbst die Frage gestellt, ob die „Boykottierer“ künftig jeder Ratssitzung und jeder Ausschusssitzung fernbleiben würden, wenn ihnen mal wieder eine Entscheidung des Bürgermeisters nicht passe.
Und die Antwort der CDU ist an Eindeutigkeit eigentlich nicht zu überbieten: „Fernbleiben beziehungsweise vorzeitiges Verlassen von Sitzungen werden wir auch künftig praktizieren, wenn ehrabschneidende Äußerungen des Bürgermeisters (siehe Fall Seifert) dies bewirken beziehungsweise wenn Entscheidungen - wie im Fall des Pressesprechers - vielleicht noch legal, das heißt gesetzeskonform sind, auf keinen Fall aber legitim, dass heißt vertretbar im Sinne von Stil und Moral.“
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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