Ausbaupläne B 224/A 52 in Gladbeck: Bundesregierung kündigt neue Bewertung an

Post aus Berlin hat die Düsseldorfer Landesregierung erhalten: Das Bundesverkehrsministerium fordert weitere Unterlagen an, um eventuell die Maßnahme "Ausbau der B 224 zur Autobahn A 52 vom Autobahnkreuz Essen/Gladbeck bis zur Anschlussstelle Buer" doch in den "Bundesverkehrswegeplan 2015" aufzunehmen.
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Gladbeck/Berlin. Neuer Zündstoff für das Thema "Ausbau der B 224 zur Autobahn A 52 auf Gladbecker Stadtgebiet": Die Bundesregierung hat vom Land Nordrhein-Westfalen weitere Unterlagen angefordert, um auch das umstrittene Projekt im Bewertungsverfahren für den "Bundesverkehrswegeplan 2015" (BVWP) berücksichtigen zu können.

Bekanntlich hat die Düsseldorfer Landesregierung das Projekt "Ausbau der B 224 zur Autobahn A 52" nicht für den "BVWP" vorgeschlagen, was in diversen Ruhrgebietsstädten und auch bei der hiesigen "Industrie- und Handelskammer" (IHK) auf zum Teil heftige Kritik traf. Doch das Bundesverkehrsministerium kündigte schon vor Wochen an, auch weitere Vorschläge der "IHK" sowie anderer Organisationen in die Liste der zu bewertenden Vorhaben aufzunehmen.

Autobahnkreuz Essen/Gladbeck bis Anschlussstelle Buer

Dies ist nun geschehen, weshalb das Bundesverkehrsministerium die Vorlage weiterer Unterlagen angefordert hat. In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt acht Maßnahmen betroffen, darunter neben den Maßnahmen "Autobahn A 44, Essen, Ruhralleetunnel (Landstraße 925 - Anschlussstelle Bergerhausen A 52" und "Autobahn A 62, Autobahnkreuz Essen/Ost - Autobahnkreuz Essen/Nord" eben auch das Teilstück "Autobahn A 52, Autobahnkreuz Essen/Gladbeck - Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer".

Das Düsseldorfer Verkehrsministerium teilt in einer Pressemitteilung mit, dass für die Aufstellung des "BVWP 2015" derzeit die von Ländern und von Dritten beim Bundesverkehrsministerium eingereichten Vorschläge bewertet werden, um anschließend auf der Basis eines nachgeprüften Nutzen-Kosten-Verhältnisses über die Aufnahme in den "Bundesverkehrswegeplan" entscheiden und eine Prioritätenliste der berücksichtigten Projekte erstellen zu können.

Erhalt vorhandener Infrastruktur hat absolute Priorität

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte dem Bund Ende des Jahres 2013 insgesamt 278 Projekte zur Bewertung gemeldet. Aus Düsseldorf wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich alle Beteiligten darin einig seien, dass in Zukunft die Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur Vorrang vor dem Neubau haben müsse. Daher sollen auch 80 Prozent der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für den Erhalt und lediglich 20 Prozent für Neubaumaßnahmen ausgegeben werden.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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