Aufforderung zur Kostensenkung der KDU (Mietkosten), die "Soziale Bürgerinitiative. e.V." informiert
Die folgende Information ist bundesweit wichtig für alle SGB II (Hartz IV) Empfänger und "Aufstocker"
Uns ist bekannt, dass zu unterschiedlichen Zeiten , z.B. in der Optionskommune Landkreis RE wirkend ab dem 1.12.2013, die Kaltmieten um bis zu 11,25 % abgesenkt wurden und die Betriebskosten erhöht wurden.
Obwohl zumindest bei allein stehenden Personen, die neuen Beträge größer sind als in der Summe vorher, zielt zumindest das Jobcenter Gladbeck darauf ab, dass allein die Kaltmiete über die Angemessenheit entscheidend sei.
Dies ist unserer Überzeugung nach rechtswidrig, denn Kaltmiete und Nebenkosten (ohne Heizkosten) sind im Zusammenhang zu sehen. Liegt diese Summe dann in dem neuerdings geltendem Anerkennungsvolumen für eine Wohnung, ist nach unserer Auffassung eine Aufforderung zur Kostensenkung rechtwidrig.
Trotzdem werden derartige Schreiben im Bereich der Optionskommune RE verschickt.
Diese Schreiben sind nach unserer Auffassung Bescheide gegen die Sie Widerspruch einlegen sollten.
Uns ist bekannt, dass derartige Schreiben bereits als Widerspruch anerkannt
worden sind.
Uns ist auch ein Musterwiderspruchtext bekannt, den Sie im Internet mit folgender "Adresse" auffinden und mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen können um ihn dann aus zu drucken.
Hier die Webadresse:
http://akopol.files.wordpress.com/2011/09/musterwiderspruch-zu-kosten-fc3bcr-unterkunft-und-heizung.pdf
Nutzen Sie diese/unsere Information für Sie!!!
Johannes Gay
Autor:Johannes Alfred Gay aus Gladbeck |
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