Mindestabstand kann nicht eingehalten werden
Alles klar? Oder vielleicht doch nicht?
Ein Kommentar
Die geänderte Straßenverkehrsordnung ist eindeutig: Will ein Autofahrer einen Fahrradfahrer überholen muss er einen Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Auto und Fahrrad halten.
Eine Vorgabe, die sich in Gladbeck nicht überall einhalten lässt. Das beste Beispiel hierfür ist die "Asienbrücke" (Buersche Straße), die den Osten der Stadt und Gladbeck-Mitte verbindet: Der rechte Fahrstreifen in beide Richtungen ist zum Pkw-Parkstreifen geworden, links daneben befinden sich der Radweg und der zweite Fahrstreifen. Bedingt durch den Grünstreifen in der Mitte kann der geforderte Mindestabstand nicht eingehalten werden. Also dürften Autofahrer hier gar keine Radfahrer überholen.
Dürfen sie aber doch. Sagt jedenfalls die Stadt Gladbeck. Denn bei dem Radfahrstreifen handele es sich um einen "Sonderweg", weshalb dann auch kein Überholvorgang vorliege, sondern ein "aneinander Vorbeifahren".
Na ja, dann ist ja alles klar. Oder vielleicht doch nicht?
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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