Ablehnung der NRW-Kommunalwahlrechtsänderung 2025
FDP im Stadtrat lehnt Kommunalwahlrechtsänderung 2025 ab!
Redebeitrag in der Ratssitzung vom 12.09.2024, siehe auch unter gladbeck.de/ratssitzungen .
Im kommenden Jahr sind Kommunalwahlen in NRW. Der Landtag hat eine Gesetzesänderung zum Kommunalwahlrecht auf den Weg gebracht. Das hat Einfluss auf die Zusammensetzung der Kreistage und Stadträte. So soll die Zahl der Sitze, die jede Partei in den Gremien bekommt, nach einem neuen Berechnungsverfahren ermittelt werden.
Konkret kann das neue System dazu führen, dass kleine Parteien oder Wählergemeinschaften mit gleichem Wahlergebnis künftig leer ausgehen und auf 319 weniger Mandate kommen. CDU/Grüne/SPD erhielten dagegen 219 Mehrmandate. Zudem sollen in kreisangehörigen Städten ab 52 Ratssitze künftig erst 3 Ratsmitglieder eine Fraktion bilden können.
Mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD hat der Landtag NRW das Wahlrecht für Kommunalwahlen in namentlicher Abstimmung geändert.
Ob das jetzt beschlossene Gesetz aber tatsächlich greifen wird, ist offen. FDP-Landtags-Fraktions-Chef Henning Höne kündigte an, gegen die Reform vorzugehen. Es werde ohne Rücksicht auf Verluste ein neues Wahlmodell eingeführt, bei dem nur die großen Parteien profitieren. Zehntausende Wählerstimmen werden dadurch entwertet. Höne dazu: „Das ist Raubbau an der kommunalen Demokratie“.
Die FDP im Landtag hat bis zuletzt alles versucht, gegen die Gesetzesänderung anzugehen. Sie bekam sinnbildlich in letzter Minute vor dem Landtagsbeschluss ein öffentlich nicht bekanntes Gutachten in die Hände. Dieses Papier, das den Fraktionen CDU und Grünen schon länger vorlag, kritisiert offenbar auch das neue Berechnungsverfahren.
Die angekündigte FDP-Klage gegen das neue Gesetz wird zeitnah bei dem zuständigen Landesverfassungs-Gericht eingereicht.
Dieses Klagebegehren unterstützen wir von der Gladbecker FDP und Ratsfraktion ausdrücklich.
Nun bleibt es abzuwarten, wie und wann das Gericht eine Entscheidung trifft. Hoffentlich im Sinne der FDP und noch so rechtzeitig vor der Kommunalwahl im Herbst 2025. Eine Resolution von 396 möglichen wird die schwarz-grüne Landesregierung nicht veranlassen, das Gesetz wieder einzustampfen. Dazu bedarf es schon der FDP-Klage!
Autor:Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck |
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