ABI fordert kommunales Wahlrecht für Migranten
Die Alternative Bürger Initiative (ABI) bittet in einem Scheiben an den Vorsitzenden des Integrationsrats, Bahtiyar Ünlütürk, den Punkt „Einsatz für die Einführung des Kommunalen Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.
Ratsherr Süleyman Kosar begründet den Antrag damit, dass bereits in den Jahren 2007-2009 der Landesintegrationsrat NRW unter dem Motto „HIER, wo ich lebe, will ich wählen“ mit dem DGB NRW, der Freien Wohlfahrtspflege NRW und dem Landesjugendring NRW eine Kampagne zum Thema „Kommunales Wahlrecht“ durchgeführt hätte.
Änderung der Landesverfassung
„In mehr als 60 Städten wurde das Thema im Stadtrat diskutiert. In den Räten von 31 Kommunen gab es Ratsbeschlüsse, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts unterstützen“, so Kosar und führt weiter aus, dass der Landtag NRW eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung eingerichtet hat.
Weiterhin verweist Kosar auf eine öffentliche Anhörung zum Themenfeld „Partizipation – Weiterentwicklung der Demokratie in NRW“ , die am 1. September 2014 stattfand.
Kommunales Wahlrecht
„Dabei wurde auch das Thema „kommunales Wahlrecht“ angesprochen. Von mehreren der eingeladenen Sachverständigen, natürlich auch vom Landesintegrationsrat NRW, wurde die Erweiterung des Auftrages der Kommission um das Themenfeld „kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige“ gefordert“, heißt es in dem Schreiben.
Unabhängig von Bundesgesetzen möglich
„Aussagen der Fraktionen im Vorfeld der Anhörung sowie bei der Anhörung selbst lassen hoffen, dass eine von allen Fraktionen getragene Änderung der Landesverfassung erreicht wird, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten ermöglicht. Eine Einführung dieses Rechts in Nordrhein-Westfalen unabhängig von Bundesgesetzen ist nach Ansicht von Rechtsexperten möglich“, so Ratsherr Kosar.
Verfassungskommission
ABI schlägt vor, das der Integrationsrat und der Rat der Stadt Gladbeck die Verfassungskommission des Landtags bittet, bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen.
Die Verfassungskommission solle dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorlegen, der es ermögliche, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen.
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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