Regeln für Einkaufen, Arztbesuch, ÖPNV
Ab Montag generelle Maskenpflicht in der Gladbecker Innenstadt *UPDATE*
Ab kommender Woche (27. April) müssen Bürger in ganz Deutschland beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen einen Gesichtsschutz tragen. In Gladbeck gibt es dazu noch weitere Regeln, darunter eine Tragepflicht in der zentralen Innenstadt.
*UPDATE 24. April: Kurz vor dem Wochenende hat die Stadt die Tragepflicht in der Fußgängerzone wieder gekippt - hier geht es zum Artikel*
In ganz NRW wird die dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht überführt.
Gladbeck weitet seine Schutzmaßnahmen noch aus. Ab Montag heißt es: Mund und Nase müssen beim Einkauf, in Arzt- und Reha-Praxen, in den öffentlichen Teilen der Verwaltung wie Publikums- und Wartebereichen und Fluren, im Kundenbereich von Banken und Sparkassen und im öffentlichen Personennahverkehr bedeckt sein.
Darüber hinaus gilt die neue Regelung auch im zentralen Teil der Innenstadt: Zwischen Rathaus, Humboldtstraße, Oberhof und Wilhelmstraße ist Mundschutz vorgeschrieben.
Die Einhaltung der neuen Regeln wird kontrolliert.
Mund-Nase-Maske, Schal oder Tuch
Als Bedeckung eignen sich sogenannte „Community-Masken“, die selbst hergestellt werden können. Eine Anleitung dazu ist auf der Homepage der Stadt Essen und im Lokalkompass zu finden. Es ist auch möglich, Mund und Nase mit einem Schal oder Tuch zu bedecken. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren.
Der Kauf von FFP2- oder FFP3-Masken ist nicht erforderlich. Diese sind aufgrund der derzeitigen Knappheit für medizinisches und pflegerisches Personal vorgesehen, dort fehlen sie im Moment.
Auch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt aber weiterhin: Abstand ist die beste Prävention. Auch die Kontaktverbote gelten weiter.
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Lesen Sie auch: So wird die Maske richtig getragen und gepflegt
Hier eine anschauliche Anleitung zum Selbernähen:
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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