A 52/RolfSchlaegel: Alfred Luggenhölscher wittert Verschwörung gegen seine Person

Ein ausführliches Schreiben von Alfred Luggenhölscher (Architekt und Stadtplaner) erhielten die Mitglieder des Gladbecker Stadtrates.
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Gladbeck. Der - eigentlich schon seit Jahren anhaltende - Streit zwischen der Stadt Gladbeck und dem ortsansässigen Architekten und Stadtplaner Alfred Luggenhölscher geht in die nächste Runde: Nachdem bekannt geworden war, dass Stadtsprecher Peter Breßer-Barnebeck unter dem Pseudonym "RolfSchlaegel" Beiträge in ein Internetforum eingestellt hatte, hatte Luggenhölscher am 27. Mai einen Beschwerdebrief an die Stadt gerichtet und sich darüber beklagt, zu den Personen gehört zu haben, die von Peter Breßer-Barnebeck per Internet diffamiert worden seien.

Mit der Antwort der Stadt Gladbeck durch Berthold Barheier (Leiter des Organisations- und Personalamtes) ist Alfred Luggenhölscher in keinster Weise einverstanden. Und so hat Luggenhölscher ein neuerliches Schreiben auf den Weg gebracht, dieses Mal adressiert an den "Rat der Stadt Gladbeck".

Luggenhölscher schreibt: "Erstaunlicherweise hat sich, statt der nach Paragraph 24 der Gemeindeordnung gebotenen Beschwerdeabteilung im Rat der Stadt Gladbeck, das Organisations- und Personalamt abwiegelnd und unzuständigerweise geäußert.

"...eines mich benachteiligenden Systems..."

Die Behauptung, dass Herr Breßer-Barnebeck als Privatmann agiert hätte, ist sehr unwahrscheinlich. Eher sehe ich, auch wegen der Abstimmungs- und Abwägungsverweigerung des ehemaligen Baudezernenten zum Beispiel bei B 224 und Innenstadt, die Vermutung bestätigt, dass Herr Breßer-Barnebeck als Teil eines mich benachteiligenden Systems in der Verwaltung gewirkt hat. Selbstverständlich ist die Stadt verantwortlich für wirtschaftliche und persönliche Schäden, die von ihm privat und deckungsgleich (siehe Presseartikel) ausgehen. Da Pseudonym-Äußerungen und offizielle Statements deckungsgleich schädigend ausfielen, ist identes Handeln belegt.

Herr Breßer-Barnebeck hat sich mir gegenüber nicht entschuldigt und/oder Wiedergutmachung signalisiert. Da Herr Barheier behauptet, dass andere Personen sich als "Rolf Schlägel" im Internet des Pseudonyms bedient hätten, frage ich hiermit nach IFG (Anmerkung der Redaktion: Informationsfreiheitsgesetz) an, welche mit betreffenden Blogeinträge von einem ominösen anderen "Rolf Schlägel" geäußert wurden und von welchem Autor. Herr Barheier hat zudem meine Beschwerden in beteiligten Ämtern prüfen lassen, demnach soll dort kein Anlass für Beanstandungen des Pressesprecherverhaltens geäußert worden sein. Ich fordere hiermit gemäß IFG die Berichte der Ämter in Kopie oder zur Einsicht an.

Notwendigkeit einer Strafanzeige prüfen lassen

Da bisher kein Signal für eine sachgerechte Bearbeitung der Beschwerde erfolgte, ist zur weiteren Klärung der Angelegenheit unter Umständen die Notwendigkeit gegeben, durch Strafanzeige die Verletzung meiner grundsätzlich garantierten Persönlichkeitsrechte prüfen zu lassen.

Ich erwarte nunmehr eine zügige Bearbeitung meiner Beschwerde in den zuständigen Ratsgremien nach Paragraph 24 Gemeindeordnung.

Weiter möchte ich darauf hinweisen, dass der Rat die Möglichkeit hat, Schäden für die Gladbecker, die durch die Verleumdung und Diffamierung meiner Vorschläge für eine Umgehung der B 224 entstand sind, auszugleichen, indem meine Machbarkeitsstudie für die abgesenkte und (ähnlich wie in Gelsenkirchen-Erle) gedeckelten Umgehung durch die Heege in neu auszurichtende Verhandlungen mit dem Land NRW einbezogen wird. Durch diese erstmalige offensive Diskussion der Umgehungslösung und ihre Einbindung in die Verhandlungen mit den Landes-/Bundesbehörden wäre der erste Schritt getan, den von Herrn Breßer-Barnebeck verursachten Reputationsschädigungen entgegenzuwirken und gleichzeitig öffentlichen Interessen zu entsprechen.

Optimale Lösung des Verkehrsproblems B 224

Da dieser Lösungsansatz als optimale Lösung des Verkehrsproblems B 224 für Gladbeck neben anderen Vorteilen ein reduziertes Autobahndreieck bei Wittringen und den Erhalt des Gewerbeanschlusses Brauck sowie Lärmschutzmaßnahmen für die Gebiete an der A 2 absichert (ohne das Ergebnis des Ratsbürgerentscheids zu verletzen!), ist es ein Gebot der planerischen Vernunft und Sorgfalt, die Unterdrückung meiner Ausarbeitungen durch Herren Breßer-Barnebeck und das Baudezernat nicht weiter zu dulden.

Durch Herausnahme der Verkehrsströme würde die jetzige Trasse sich als normale Stadtstraße entwickeln können. Die Schadstoff- und Lärmemissionen würden sich so auf Normalwerte reduzieren, der Wohnwert der anliegenden Grundstücke wäre nicht mehr so eingeschränkt, Enteignungsverfahren würden vermieden, das Denkmal "Hof Schulte-Pelkum" könnte erhalten werden.

Außer durch Einbeziehung der Umgehung für die B 224 könnten Sie der Reputationsschädigung entgegenwirken durch Berücksichtigung meiner Vorschläge zu den Gladbecker Bahnhöfen, Unterführungen, Kreisverkehre, Markt, Denkmalgebäude, Bohnekampsiedlung, Innenstadtgestaltung wie auch durch Unterstützung der Bauvorhaben an der Schulstraße und der Kortestraße, die sämtlich der Wahrung öffentlicher Interessen dienen, auch hinsichtlich einer Förderung der heimischen Wirtschaft.

Hinweise zur Schadensreduzierung

Ich bitte diese Hinweise zur Schadensreduzierung im Rahmen der Beschwerde nach Paragraph 24 Gemeindeordnung zu bearbeiten. Ich biete einen Vortrag an, um meine Ausarbeitungen zu erläutern.

In der Erwartung von sowohl privaten als auch städtischen Interessen dienenden, ausgewogenen Problemlösungen..."

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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