A 52: Auf viele Fragen gibt es noch keine Antwort
Beim geplanten Ausbau der B 224 zur A 52 treiben Fragen zur Umweltverträglichkeit, Lärmaufkommen, Finanzierung oder Bauzeit die Gladbecker um. „Auch die ein oder andere Verschwörungstheorie kommt auf den Tisch“, weiß Bürgermeister Ulrich Roland. Fakt sei, das es vor dem Ratsbürgerentscheid am 25. März noch keine Detailplanungen gäbe und von daher auf viele Fragen keine Antwort. Aber einige Antworten gab es beim Info-Pressegespräch trotzdem.
So auch zum Thema Finanzierung: Eine Tatsache sei, dass der Bund und der Straßenbau Bochum die Auftraggeber des Projekts seien. Und damit auch das Kostenrisiko trügen, „die Gesamtfinanzierung ist nicht unsere Baustelle“, betont Roland. Gladbeck würde sich „nur“ mit zwei Millionen an der Finanzierung des Tunnelausbaus beteiligen. „Wenn die Kosten für den Tunnel höher ausfallen, wird dies nicht vom städtischen Haushalt zu tilgen sein“, beantwortet der Bürgermeister damit auch eine oftgestellte Fragen aus der Bürgerschaft.
Dazu gehört ebenfalls die Frage nach der Bauzeit, über es die abenteuerlichsten Vermutungen gäbe. „Drei Jahre wird für Planfeststellungsverfahren benötigt, zweieinhalb Jahre wird die Bauzeit auf Bottroper Gebiet dauern, ebenfalls zweieinhalb Jahre wird für das Autobahnkreuz veranschlagt“, erläutert Stadtpressesprecher Peter Breßer-Barnebeck. Somit würde das Bauprojekt in Gladbeck in acht bis zehn Jahren beginnen und schätzungweise vier bis fünf Jahre andauern. Tageslichtbaustellen würden für einen zügigen Fortschritt der Baumaßnahmen sorgen, die B 224 soll im Übrigen während der gesamten Bauphase befahrbar bleiben. „Es muss ein stadtverträgliches Baukonzept für die Bauphase vorgelegt werden, daher wird vor dem Planfeststellungsverfahren ein Gutachten zur Baulogistik erstellt.“
Ein weiterer Aspekt, den die Stadt als Vorteil eines Ausbaus sieht, ist eine zukünftige Nutzung der Flächen rechts und links der B 224. „Wir reden hier von 15 Hektar, sprich 15 Fußballfeldern, die für unsere Stadtentwicklung genutzt werden könnten - eine Jahrhundert-Chance, in der viel Potential schlummert“, ist Roland überzeugt.
Auch dieser positive Aspekt wäre eine Argumentationhilfe gegenüber den Verantwortlichen in Berlin gewesen, die den Bund letztendlich dazu bewogen hätten, den meisten Gladbecker Vorstellungen zuzustimmen.
Ein Thema, was die Gladbecker auch bewege, sei die direkte Anbindung zum Gewerbegebiet Brauck, die durch den Ausbau wegfiele. „Dies ist allen Unternehmen, die sich in den letzten Jahren dort ansiedelten, bekannt gewesen“, betont Roland.
Eine Parallelstraße von Bottrop aus, würde beim Bau der Autobahn weiterhin für Erreichbar sorgen, vom Norden her könnte dem LKW-Verkehr eine Abkürzung durch die Phönixstraße beispielsweise durch eine Tonnagenbeschränkung auf der neuen Stadtstraße verwehrt werden. „Da werden wir die Hand drauf haben, denn diese Straßen unterliegen unserer Verantwortung“, versichert Thomas Ide, Leiter des Planungsamtes der Stadtverwaltung.
Immer noch in der Diskussion sei die Heegelösung, die laut Roland für den Bund von vornherein keine alternative Lösung gewesen wäre. „Die Aussage des Bundes war klar: Wenn eine Trasse - wie in diesem Fall die B 224 - vorhanden ist, wird keine neue Trasse gebaut. Im Rat der Stadt fand die Heegelösung ebenfalls keine Mehrheit“, gibt Roland zu bedenken. Zudem wäre dann nicht nicht nur der Überflieger gebaut worden, sondern auch zwei Autobahnkreuze, die Wittringen von zwei Seiten eingeschlossen hätten.
Apropos Wittringen, weder würden die Brillenteiche verschwinden, noch würde das Stadion überbaut. Der sogenannte „Überflieger“ werde sich lediglich sieben Meter hoch - über dem heutigen Niveau der Autobahn A 2 - in die Lüfte erheben.
„Vom Bund und Land wurde uns zugesagt, das der Lärmschutz am neuen Autobahnkreuz und entlang der A2 durch Flüsterasphalt und Lärmschutzwände oder -wälle verbessert werde. Auch das Stadion und das Freibad würden weniger verlärmt, als es zur Zeit der Fall ist“, so Ide. „Für den gesamten Ausbau gelten im Übrigen die Lärmvorsorgewerte wie für einen Autobahn-Neubau.“
Im Falle, dass der Bürgerentscheid negativ, also gegen einen Ausbau der B 224, ausfiele, würden die Planungen eingestellt. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bund das Projekt dann trotzdem gegen den Bürgerwillen durchsetzen würde“, erklärt Roland. „Auch wenn Bundesrecht vor Stadtrecht geht, ist dies politisch kaum denkbar.“
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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