Nester nur mit Genehmigung entfernen
Was tun gegen Wespen und Hornissen?

Wespennester dürfen nur mit gutem Grund entfernt werden. Die Tiere sind zwar an der Kuchentafel bisweilen lästig, halten aber auch anderes Ungeziefer in Schach.
  • Wespennester dürfen nur mit gutem Grund entfernt werden. Die Tiere sind zwar an der Kuchentafel bisweilen lästig, halten aber auch anderes Ungeziefer in Schach.
  • hochgeladen von Oliver Borgwardt

Alljährlich zur Sommerzeit erreichen den Kreis Recklinghausen Hilferufe von Bürgern, die sich durch Wespen, Hornissen und Co. gefährdet fühlen, besonders wenn Nester nahe an Wohnungen sind. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises weist darauf hin, dass eine unnötige Bekämpfung der Tiere ver­boten ist. Nur wenn Gefahr besteht oder Schäden drohen, dürfen Maßnahmen gegen die Tiere in Betracht gezogen werden.

Wespennester von nicht besonders geschützten Wespenarten sollten nur sachkundigen Personen oder Firmen entfernt werden. Genehmigt werden muss die Entfernung nicht, jedoch sollte ein triftiger Grund vorliegen, um die Tiere durch Fachpersonal beseitigen zu lassen. Hornissen, Wildbienen oder Hummeln sind besonders geschützte Arten. Ein Entfernen dieser Nester ist nur nach Genehmigung der Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen möglich.

Die Angst vor den Insekten ist meist unbegründet, denn diese nützlichen Tiere sind nicht von sich aus angriffs­lustig, sondern reagieren auf Störungen. Der beste Tipp ist daher, sich von den Nestern fernzuhalten, die Hauptflugbahn der Tiere zu meiden und auf keinen Fall nach den Tieren zu schlagen. Fliegengitter und -netze sind ein gutes Mittel, sich zu schützen.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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