Update: Schlechte Karten für Katzen?

Das Leiden der Tiere stelle keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, da dem Tier keine subjektiven Rechte zukommen, heißt es in der Stellungnahme der Gladbecker Stadtverwaltung. | Foto: Benien
  • Das Leiden der Tiere stelle keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, da dem Tier keine subjektiven Rechte zukommen, heißt es in der Stellungnahme der Gladbecker Stadtverwaltung.
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Bereits im Juni hatten die Gladbecker Tierschützer des TSV Pfotenhausen bei Bürgermeister Ulrich Roland eine Anregung nach Paragraph 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht. Peter Benien, erster Vorsitzender des Vereins, hatte auf das Elend der wildlebenden Katzen in Gladbeck aufmerksam gemacht und darum gebeten, seine Anregung auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen.

In dieser Anregung heißt es: „Wir möchten hiermit gem. § 24 GO NW anregen, dem Beispiel Paderborns und mindestens 80 weiterer Städte und Gemeinden zu folgen und auch in Gladbeck eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen zu erlassen.“ Die Zahl der wildlebenden Katzen würde ständig steigen, aufgrund dieser Überpopulation käme zu Mangelerscheinungen, Krankheiten und Verletzungen bei den Tieren. Der kleine Verein, der mit Privatmitteln versucht, dieser Problematik Herr zu werden, hofft nun auf die Unterstützung der Politik.

In der Vorlage für die Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses, die dem STADTSPIEGEL von der Verwaltung bereits vorliegt, wird die Anregung allerdings eher ablehnend behandelt. Es gäbe nach Ansicht der Verwaltung keinen Rechtsgrund für den Erlass einer entsprechenden Verordung auf Ortsebene.

Das Leiden der Tiere stelle keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, da dem Tier keine subjektiven Rechte zukommen.

Zudem wird auf das Problem der Anwendung und Vollziehbarkeit eines solchen „Katzenschutzverordnung“ hingewiesen. Eine Umfrage in den umliegenden Städten hätte hätte ergeben, dass die meisten Kommunen solch eine Verordnung nicht erlassen hätten, aufgrund der rechtlichen Problematik und der fehlenden Praktikabilät bei der Umsetzung. Daher empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss, der Anregung des TSV „Pfotenhausen“ nicht zu folgen.

Zum Schluss wird darauf hingewiesen, das die kreisanghörigen Städte im Jahr 2011 eine Aufklärungsaktion gestartet hatten, bei der über die ortsansässigen Tierärzte Flyer zur Katzenkastration, Kennzeichnung und Registrierung unter dem Titel „Katzenjammer muss nicht sein“ verteilt wurden.

Man darf gespannt sein, wie sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzauschusses am Montag entscheiden.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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