Ordnungsamt reagiert auf "Hundedreck"
Zum Kommentar im Stadtspiegel vom 18. April „Ohnmächtige Verzweiflung“ , in dem die Verunreinigung öffentlicher Flächen durch Hunde thematisiert wurde, gibt das städtische Ordnungsamt einige Hinweise für diejenigen Hundehalter, die glauben, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht beseitigen zu müssen oder auch ihre Hunde auf Spielplätzen mit sich führen zu dürfen.
„Wer auf Straßen und in Anlagen Hunde mit sich führt, hat die durch die Hunde verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.“ Wird diese Vorschrift nicht befolgt, wird ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, im Wiederholungsfall auch ein höheres, empfindliches Bußgeld, erhoben, so steht es im Gladbecker Ortsrecht.
Das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen ist, ausgenommen sind Blindenhunde, ebenfalls verboten. Auch hier werden im Falle des Nichtbeachtens Verwarnungs- und höhere Bußgelder verhängt.Neben den Verhaltensnormen zu den Anleingeboten für Hunde werden auch diese Vorschriften durch die Stadtverwaltung überwacht; dies vor allem durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes.
Foto: www.pixelio.de
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.