Kein Gehölzschnitt bis Ende September
Vom 1. März bis zum 30. September 2013 ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu abzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen. An diese für den Artenschutz wichtige „Schonzeit“ erinnert jetzt der Kreis Recklinghausen.
Darunter fallen auch Bäume, die außerhalb des Waldes oder von Gärten oder Parkanlagen stehen. Mit dem Verbot sollen die Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für Vögel, Kleinsäugetiere und Insekten geschützt und erhalten werden. Ohne Nester, Höhlen oder andere Verstecke können die Tiere nicht überleben.
Deshalb gibt es auch nur wenige Ausnahmen, unter denen der Gehölzschnitt erlaubt ist: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung nur des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen dürfen durchgeführt werden. Zur Vorbereitung zulässiger Bauvorhaben darf ein Gehölzbewuchs ebenfalls beseitigt werden.
Auch behördlich angeordnete Maßnahmen dürfen in der Schutzzeit durchgeführt werden. Hierunter fallen insbesondere Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bahntrassen oder anderen Verkehrswegen. Die Schutzbestimmungen, betont die Untere Landschaftsbehörde, gelten überall und unabhängig davon, ob Tiere in den geschützten Gehölzen tatsächlich vorkommen.
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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