Kastrationspflicht abgelehnt
Die Anregung des Gladbecker TSV Pfotenhausen, in Gladbeck eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen zu erlassen, wurde im Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt.
„Wir kennen das Problem mit den wildlebenden Katzen“, versichert Dr. Thomas Wilk, Beigeordneter und Rechtsdezernent der Stadt Gladbeck auf STADTSPIEGEL- Anfrage. Und man hätte die Anregung von Peter Benien durchaus ernst genommen. Im Vorfeld der Ausschuss-Sitzung wäre eine umfangreiche Recherche erfolgt, wie Kommunen in der Region, aber auch Großstädte wie Aachen mit diesem Problem umgehen.
„Die meisten Städte sind davon abgerückt, eine entsprechende Verordnung auf Ortsebene zu erlassen. Wilk erläutert die Gründe: „Zum einem steht eine solche Verordnung auf juristisch wackeligen Füßen.“
Zudem beruhe eine solche Verordnung auf dem Ordnungsbehördengesetz. Und würde "zur Abwehr abstrakter Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ eingesetzt. Solche Gefahren würden von wildlebenden Katzen, auch wenn sie verletzt oder krank seien, nicht ausgehen.
„Eine saubere Sache“ wäre für Wilk die Aufnahme einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen im Bundestierschutzgesetz. „Ein formelles Bundesgesetz würde uns andere Möglichkeiten geben, als eine Verordnung.“
Denn auch Verordnungen würden manchmal zu einem „stumpfen Schwert“, wie beispielsweise in Osnabrück. Hier müssten Katzenbesitzer, die ihr freilaufendes Tier nicht kastrieren lassen, noch nicht mal mit einem Bußgeld rechnen.
Zum anderen sei eine Anwendung und die Kontrolle einer solchen Verordnung extem unpraktikabel und kostenintensiv. Sollte sich auf Bundesebene in den nächsten anderthalb Jahren nichts zu diesem Thema tun, müsse man bei der Stadt sicher erneut über diesen Punkt nachdenken.
Denn bei vier Würfen, die eine Katze im Jahr zur Welt bringt - und das weiß auch Thomas Wilk - erledigt sich dieses Problem nicht von selbst - im Gegenteil!
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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