In Gladbeck müssen Osterfeuer angemeldet werden
Das Osterfest rückt immer näher und auch in diesem Jahr werden in Gladbeck wieder zahlreiche Osterfeuer abgebrannt.
Dabei gilt es aber wieder einmal, die gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
So muss muss das Feuer der Brauchtumspflege dienen, jedermann darf dabei sein und das Feuer muss vorher beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet werden. Brauchtumsfeuer, wie beispielsweise ein Osterfeuer, sind nur solche Feuer, die von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.
Verbrannt werden dürfen nur geeignete, trockene, pflanzliche Rückstände wie zum Beispiel unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt. Alles andere Brennmaterial ist unzulässig. Und das Abbrennen muss am Ostersamstag, -sonntag oder -montag erfolgen.
Das zur Anmeldung notwendige Formular kann im Internet unter www.gladbeck.de unter dem Suchbegriff „Brauchtumsfeuer“ heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dort gibt es auch weitere wichtige Informationen.
Anmeldevordrucke gibt es außerdem beim Ordnungsamt, Neues Rathaus, Zimmer 52, in der Gladbeck Information im Alten Rathaus (Zimmer 19) und an der Information im Neuen Rathaus.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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