Gladbeck: Mit schwerem Gerät gegen Sturmschäden

Über schweres Gerät, darunter auch Spezialmaschinen, verfügt der Unternehmer, der seit einigen Tagen den „Zentralen Betriebshof Gladbeck“ bei der Behebung der Sturmschäden rund um das Wasserschloss Wittringen unterstützt. | Foto: Hartmut910/pixelio.de
  • Über schweres Gerät, darunter auch Spezialmaschinen, verfügt der Unternehmer, der seit einigen Tagen den „Zentralen Betriebshof Gladbeck“ bei der Behebung der Sturmschäden rund um das Wasserschloss Wittringen unterstützt.
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Die „Nachwehen“ von Gewittersturm „Ela“ bleiben auch den Gladbeckern wohl noch einige Tage erhalten: Während auf den Straßen, Wegen und auch Plätzen im Stadtgebiet zumeist wieder Normalzustand herrscht, sieht es in den Waldgebieten ganz anders aus.

So vermeldete jetzt der „Zentrale Betriebshof Gladbeck“ (ZBG), dass alle Straßenbäume wieder verkehrssicher seien. Zudem können die Friedhöfe, die Vogelinsel und auch die meisten Spielplätze wieder betreten werden.
Nun aber will sich der „ZBG“ mit Hochdruck um den arg in Mitleidenschaft gezogenen Wittringer Wald kümmern, für den - ebenso wie alle anderen Waldgebiete in Gladbeck - ein verlängertes Betretungsverbot bis zum 1. September 2014 gilt. Besagtes ordnungsbehördliche Verordnung hat das „Regionalforstamt Ruhrgebiet“ erlassen. Das, so der „ZBG“ in einer Pressemitteilung, sei sicher gerade in der Ferienzeit sehr schade, aber wegen der heftigen Schäden, die der Sturm hinterlassen habe, auch unbedingt erforderlich.

Nach Angaben des „ZBG“ geht von den unwettergeschädigten Bäumen nämlich nach wie vor eine unkalkulierbare Gefahr aus, weshalb auch noch nicht feststehe, wann die Waldflächen in Gladbeck wieder für die Öffentlichkeit freigegeben werden könnten. Denn viele Bäume seien in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt und zudem hätten sich in den Baumkronen an- als auch abgebrochene Äste verkeilt, die jederzeit herabstürzen könnten. Die Gefahrenlage wurde durch den Dauerregen der letzten Tage zudem noch zusätzlich verschärft.

Dauerregen hat Gefahrenlage verschärft

Bei der Beseitigung der Sturmschäden in Wittringen setzt der „ZBG“ seit einigen Tagen auf die Unterstützung eines Unternehmers. Diese Firma verfügt auch über entsprechend schweres Gerät. Seitens des „ZBG“ hofft man daher darauf, dass der Wittringer Wald noch vor dem 1. September für Besucher wieder freigegeben werden kann.

Das geltende Betretungsverbot, so der eindringliche Appell des „ZBG“, sollte aber von Joggern, Spaziergängern und Radfahrern unbedingt ernst genommen werden. Wer das Verbot missachtet, begibt sich unweigerlich in Lebensgefahr und erschwert unter Umständen zusätzlich auch noch die ohnehin schwierigen Aufräumarbeiten. Weitere Infos gibt es auf der „ZBG“-Homepage unter www.zuzb-gladbeck.de

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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