Bei Verstößen drohen auch Gladbeckern heftige Strafen
Gehölzschnitt ist nur noch bis zum 1. März erlaubt
Der Winter 2019/2020 war zwar bislang gar kein "echter Winter", aber das interessiert den Frühling herzlich wenig: Mildere Temperaturen und erstes Vogelgezwitscher sind die Boten, die die nächste Jahreszeit einläuten. Auch wenn für die nächsten Tage sogar bis in die Niederungen der Emscher-Lippe-Region Schneeschauer und Schneeregen vorhergesagt werden.
Mit dem Frühling kommen auch die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Deshalb ist es auch in 2020 vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Sträucher und andere Gehölze abzuschneiden oder "auf den Stock" zu setzen. So sollen die notwendigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für die Tierwelt erhalt werden.
Vom Verbot gibt es nur ganz wenige Ausnahmen: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen bleiben in dieser Zeit erlaubt. Ebenso der Rückschnitt von Gehölzen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Auch behördlich angeordnete Maßnahmen dürfen in der Schutzzeit durchgeführt werden. Hierunter fallen insbesondere Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bahntrassen oder anderen Verkehrswegen. Zudem dürfen Bäume, die im Wald, in Gärten oder Parkanlagen stehen, in der Schutzzeit ebenfalls geschnitten oder auch gefällt werden.
Die Schutzbestimmungen gelten überall und unabhängig davon, ob Tiere in den geschützten Gehölzen tatsächlich vorkommen. Die Ausnahmen gelten nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Baumschutzsatzungen und Schutzgebietsverordnungen.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.