Bei illegaler Entsorgung sind Bußgelder möglich
Auch Rasenschnitt ist Abfall
Der "Zentrale Betriebshof Gladbeck" (ZBG) stellt zunehmend fest, dass im Bereich der Grünanlagen Marie-Curie-Weg, Albert-Einstein-Straße und Max-Plank-Weg wild abgelagert wird.
Hierdurch, so der ZBG, könnten die in diesen Bereichen vorgesehenen Mäharbeiten nicht ausgeführt werden. Unter anderem bestehe die Gefahrt, dass verfaulender Rasenschnitt die Schnittwerke der Rasenmäher verstopfen und beschädigen könne.
„Hier handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt! Auch bei der Entsorgung von Grünabfällen in öffentlichen Grünanlagen handelt es sich um eine illegale Abfallablagerung, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.“ findet Ralf Sonnenberg, Fachbereichsleiter der Grünflächenunterhaltung, deutliche Worte.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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