Anleinpflicht im Wittringer Wald
Im Wittringer Wald werden zurzeit von Unbekannten gedruckte Hinweise verteilt, wonach dort Hunde ohne Leine ausgeführt werden dürfen.
Dabei wird Bezug genommen auf ein aktuelles Urteil zum Thema Anleinpflicht.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist und weiterhin das Gladbecker Ortsrecht gültig ist, wonach Hunde im Wittringer Wald einschließlich Innen- und Außenbereiche des Wasserschlosses Wittringen nur angeleint geführt werden dürfen.
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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