Laubträger gelten als "Naturdenkmäler"
Am Montag kommen die Baumfäller
Gleich drei Bäume im Norden von Gladbeck müssen in der kommenden Woche gefällt werden. Die Bäume sind Teil von zwei Naturdenkmälern, die aber durch Nachpflanzungen an gleicher Stelle erhalten bleiben. Die Fällungen finden am Montag, 31. Januar, statt.
An der Arenbergstraße in Zweckel handelt es sich um eine Blutbuche aus einer Dreiergruppe von Bäumen. Die drei Bäume stehen als Gruppen-Naturdenkmal unter besonderem Schutz und werden durch die untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen kontrolliert und gepflegt. Die betroffene Buche weist nach Angaben des Kreises Recklinghausen seit zwei Jahren starke Schäden auf, die Vitalität des Baumes habe zuletzt rasant abgenommen. Dies machte sich durch eine sehr schüttere Belaubung und starke Totholzbildung bemerkbar.
Ein Gutachten eines externen Sachverständigen brachte nun endgültige Gewissheit: Der Baum befindet sich bereits im Absterbeprozess und wird sich von den vorhandenen Schäden nicht erholen können. Da die Stand- und Bruchsicherheit der Buche dadurch zunehmend beeinträchtigt wird und die absterbenden Äste eine Gefahr für Passantinnen und Passanten darstellen, muss der Baum gefällt werden. Der Kreis Recklinghausen wird noch in diesem Jahr auf der gleichen Fläche Ersatz pflanzen.
An der Uechtmannstraße stehen im Feld zwischen Zweckel und Rentfort-Nord zwei alte Linden an einem Hagelkreuz, die über den Landschaftsplan als Naturdenkmal im Außenbereich geschützt sind. Auch diese Linden sind seit einigen Jahren in ihrer Vitalität stark eingeschränkt und leiden unter einem Pilzbefall. Pflegemaßnahmen der unteren Naturschutzbehörde konnten diese Entwicklung leider nicht aufhalten. Nach mehreren Ästen ist im letzten Jahr bei einer Linde auch die Krone ausgebrochen. Beide Linden sind stark geschädigt, morsch und nicht mehr verkehrssicher, weshalb eine Fällung unumgänglich ist. Um dieses landschaftsprägende Element auch für die Zukunft zu erhalten, wurde entschieden, die beiden Bäume zu fällen und durch junge, gesunde Linden zu ersetzen.
In Gladbeck gibt es übrigens aktuell 14 eingetragene Naturdenkmäler. Als Naturdenkmal können laut Bundesnaturschutzgesetz "Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen" festgelegt werden, "deren besonderer Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit". Das können einzelne Schöpfungen wie Bäume oder Felsen sein, aber auch mehrere Elemente in einer Gruppe, die aufgrund ihrer besonderen Komposition schützenswert sind.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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