Darf -man- sich ereifern ?
Wenn man schon öffentliche Baumscheibe pflegt
dann darf man sich auch echauffieren
über die Hinterlassenschaften
des vierbeinigen Lieblings im Bereich Gehweg ? !!
Erwischt wird so ein Zweibeiner doch seltenst,
Anstand ist hier bei stinkigen Hinterlassenschaften, fraglich
oder berechtigt einzufordern ?
ach ja, die Hundesteuer....
aber gegen derart Zweibeiner werden ,
in Vorwahlzeiten sicherlich keine Argumente seitens der Politik genannt ?
dann darf der Liebling überall und alles zusche.ßen ??
Sogar auf fremden Grundstücken und Wiesen?!
Autor:Wolfgang Kill aus Gladbeck |
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