Ordnungsamt schränkt Silvester-Feuerwerk ein

Aufgrund wiederholter Hinweise und Beschwerden über das Abbrennen und Zünden von Feuerwerkskörpern sieht sich das Ordnungsamt der Stadt Gladbeck veranlasst, auf folgendes hinzuweisen:

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Gladbeck darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind) und höher nur am Silvester- und Neujahrstag gezündet werden dürfen, und dies auch nur von Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.

Darüber hinaus ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Gerade mit Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen und auch Haustiere bittet die Verwaltung, diese Regeln einzuhalten und zu respektieren.

Autor:

Jens Steinmann aus Herne

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