Drastische Einschränkungen für Trauerfeiern ab dem 1. April
Gladbeck schließt alle Trauerhallen

Auch die Trauerhalle auf dem städtischen Friedhof in Brauck darf ab dem 1. April für Trauerfeiern nicht mehr genutzt werden. | Foto: Archiv Kill/STADTSPIEGEL Gladbeck
  • Auch die Trauerhalle auf dem städtischen Friedhof in Brauck darf ab dem 1. April für Trauerfeiern nicht mehr genutzt werden.
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Drastische Einschränkungen für den Bereich von Trauerfeiern treten in Gladbeck am 1. April in Kraft.

Man habe sich zu einer "... angemessenen Anpassung der Verfahrensweise bei Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen" vernlasst gefühlt, begründet der "Zentrale Betriebshof Gladbeck" (ZBG) sein Vorgehen. Verwiesen wird dabei auf die seit dem 23. März geltende Rechtsverordnung des Landes NRW zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2.

Trauerfeiern

Nach gründlicher Abwägung des leider weiter angestiegenen Infektionsrisikos und gemeinschaftlicher Abstimmung mit den umliegenden Kommunen werden daher ab dem 1. April zum Schutze aller Trauergäste und auch der Mitarbeiter auf den Friedhöfen alle Feierräume für Abschiedsfeiern geschlossen. Man sei sich sehr wohl bewusst, dass die zeremonielle Verabschiedung in einer Halle eigentlich ein wichtiger Teil der Trauerbewältigung darstellt, versichern die "ZBG"-Verantwortlichen. In der Praxis bedeutet die Änderung aber, dass Trauerfeiern ab dem 1. April nur noch unter freiem Himmel stattfinden dürfen.

Darüber hinaus werden die Angehörigen gebeten, Beerdigungen nur noch im engsten Familienkreis durchführen zu lassen und die Beisetzung nicht zu veröffentlichen, damit kein unbekannter großer Teilnehmerkreis entsteht.

Grundsätzlich muss der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Anwesenden auf jeden Fall beachtet werden und nach der Bestattung sollten alle Trauergäste den Friedhof möglichst zügig verlassen.

Aufbahrung

Die Aufbahrungsräume für die Verstorbenen stehen auf allen städtischen Friedhöfen zwar nach wie vor zur Verfügung, eine offene Aufbahrung ist allerdings nicht mehr möglich.

Die engsten Angehörigen können nur noch in kleinen Gruppen (maximal fünf Personen) Abschied nehmen. Bei Abschiednahme am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen bleibt es bei der bisherigen Regelung. Die Trauerhallen sind von 10 bis 12 Uhr geöffnet.

Der "ZBG versichert", dass man diese schmerzhaften Einschnitte für alle trauernden Angehörigen sehr bedauere. Gleichzeitig wird aber auch um Verständnis für die Maßnahmen gebeten.

Sobald sich die vorgenannten Regeln durch übergeordnete Vorgaben ändern, sagt der ZBG sofortige Informationen an die Bevölkerung zu.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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